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Europäisches Gericht prüft Sicherungsverwahrung

04.12.2018, 03:48

Straßburg (dpa) - Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter steht wieder auf dem Prüfstand. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet heute in letzter Instanz über eine Beschwerde eines verurteilten deutschen Mörders. Er sieht durch seine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung seine Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit verletzt. Die Sicherungsverwahrung verhängen deutsche Gerichte als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.