Oranienburg (dpa) - Im Prozess um ein öffentlich im Schwimmbad gezeigtes Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-jährige NPD-Funktionär hatte über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch Jedem das Seine in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Die Richterin verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen in der Öffentlichkeit.
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Nazi-Tattoo im Schwimmbad: Bewährungsstrafe für NPD-Kommunalpolitiker
22.12.2015Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Es gibt inhaltlich möglicherweise einen aktuelleren Stand.
Schlagwörter zum Thema: Brandenburg | Extremismus | Kriminalität |
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