Reform des Jugendschutzes - Keine Neuregelung bei Pflegekindern
Berlin (dpa) - Mit dem Ziel eines verbesserten Kinder- und Jugendschutzes hat der Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet. Die beschlossenen Maßnahmen: Um Kinder vor Gewalt zu schützen, soll die Kooperation von Jugendämtern, Justiz und Ermittlern verbessert werden. Auch die Zusammenarbeit von Jugendämtern und Ärzten will man mit der Reform ausweiten - etwa beim Verdacht auf Missbrauch. Das Gesetz benötigt allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats. Ein Kernstück der Reform wurde aus dem Gesetzentwurf herausgenommen: Ursprünglich waren Regeln vorgesehen, um die Situation von Kindern in Pflegefamilien zu stabilisieren.