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Nachwuchssport Training in Kleingruppen

Die „Dritte Verordnung zur Änderung der 8. SARS-CoV2 Eindämmungsverordnung“ lässt einen Hauch Hoffnung in der Corona-Krise aufkommen.

Von Simone Zander 02.12.2020, 00:01

Zerbst l Nach dem erneuten Lockdown und Stillstand im Amateursport erhalten nun Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, wieder in Kleingruppen zu trainieren. Dies soll ab dem 1. Dezember bis vorerst 20. Dezember möglich sein. Etliche Verbände, wie die Deutsche Sportjugend, der Fußballverband Sachsen-Anhalt, der Handballverband Sachsen-Anhalt oder der LSB, hatten sich dafür eingesetzt, wenigstens Kindern und Jugendlichen das Training zu ermöglichen. Der FSA „begrüßt die Entscheidung der Landesregierung“, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung.

Nach der „Dritten Verordnung zur Änderung der 8. SARS-CoV2 Eindämmungsverordnung“, ist dies nun möglich, wenn auch eingeschränkt. Außerdem hängt die grundsätzliche Möglichkeit des Trainingsbeginns von den Betreibern der Sportanlagen ab. „Die Entscheidung, ob ein Training in Kleingruppen bis maximal fünf Personen, einschließlich des Trainers oder Betreuers erlaubt ist, muss der Betreiber der Sportanlage treffen“, sagte Frank Löper, Referent Öffentlichkeitsarbeit beim LSB.

Somit sind die Kommunen gefragt. Bei der Stadt Zerbst wurde sich beraten und laut Information von Markus Pfeifer, Sachgebietsleiter des Sozial-, Schul- und Sportamtes, wurden „die Vereine bereits informiert, dass entsprechend der Verordnung die Sportstätten geschlossen bleiben“. „Sofern Bedarf besteht, dass Kinder- und Jugendmannschaften trainieren möchten, werden wir uns individuell mit den einzelnen Sportstättennutzern abstimmen“.

Die Stadt hatte ihre Hauptstättennutzer angeschrieben, inwiefern sie von dieser Trainingsmöglichkeit Gebrauch machen möchten. Im Großen und Ganzen schien der Bedarf nicht übergroß zu sein. „Es gab Vereinzelte, die gerade in der Vorweihnachtszeit nochmal zusammen kommen möchten. Dies werden wir individuell abstimmen“, so Pfeifer.

Wie Landkreissprecher Udo Pawelczyk informierte, wird noch abgeklärt, ob der Bedarf seitens der Vereine gegeben ist, bevor das Sportzentrum Zerbst-Nord öffnet. Bisher liege nur ein Antrag der Turner des TSV Rot-Weiß Zerbst vor. „Es wird derzeit geprüft, ob es machbar und wirtschaftlich vertretbar ist“, so Pawelczyk.

Die am 27. November 2020 im Rahmen der Landespressekonferenz von Ministerpräsident Haseloff und Gesundheitsministerin Grimm-Benne erläuterte neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beinhaltet im Paragrafen 8a für den Sport und das Sporttreiben eine wesentliche Änderung. So wird das Training von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Sportvereinen in Kleingruppen bis maximal fünf Personen einschließlich Trainern, Übungsleitern oder Betreuern ab 1. Dezember bis vorerst 20. Dezember wieder möglich sein.

Der LSB ist über die neue Regelung für den Kinder- und Jugendsport „erfreut und fühlt sich darin bestärkt, gemeinsam mit der Landespolitik nach Möglichkeiten für ein - wenn auch eingeschränktes - Sporttreiben im Rahmen der Pandemielage zu suchen“, hießt es auf der Homepage.

Nach den Regelungen für das Training von Athletinnen und Athleten mit Kaderstatus und den Präzisierungen zum Individualsport allein zu zweit und mit dem eigenen Hausstand auf Sportanlagen sieht der LSB in der neuen Regelung für den Kinder- und Jugendsport „einen weiteren kleinen Schritt, um das Sportreiben in den Vereinen Sachsen-Anhalts unter Beachtung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und unter Einhaltung aller Hygienevorschriften in einem gewissen Maße aufrecht zu erhalten“.

Diese Möglichkeit des Trainings stößt bei den Vereinen auf unterschiedliche Resonanz. Beim VfL Gehrden freute sich D-Jugendtrainer Dennis Böttge, dass er „endlich wieder mit den Kids etwas trainieren darf“. Auch der Vereinsvorsitzende Horst Rettschlag sieht diese Regelung „positiv“ und „als kleinen Schritt in die Normalität“. „Wir werden mit der Stadt Gommern das Gespräch suchen, ob die Möglichkeit besteht, unseren Sportplatz dafür zu nutzen“, so Rettschlag.

„Kein Interesse“ besteht hingegen beim HSV 2000 Zerbst. „Mit vier Kindern zu trainieren, ist eher schwierig“, sagte Vorstandsmitglied und Jugendtrainer Thomas Gerke.

Der TTC „Anhalt“ Zerbst möchte sich zu dieser Möglichkeit noch beraten. „Wir werden uns mit dem Vorstand zusammen setzen und darüber sprechen“, sagte Vereinschef Dietmar Wollschläger.

Die Leichtathleten vom TSV Rot-Weiß Zerbst trainieren individuell und mit Abstand in der freien Natur. „Wir möchten auf jeden Fall weiter trainieren und werden einen Antrag bei der Stadt stellen“, sagte Trainer Hans Güth.

Da es jetzt immer sehr zeitig dunkel wird, könnten die Leichtathleten im Stadion laufen, da dort die Flutlichtanlage für Beleuchtung sorgen würde.

Eric Metzker, Abteilungsleiter Fußball beim SV Fortschritt Garitz, hatte sich mit seinem Nachwuchstrainer Florian Aderholz abgestimmt. „Wir haben vor, einmal mit den Bambinis und einmal mit den größeren Kindern zu trainieren, wenigstens, um ein Jahresabschluss-Training zu machen. So richtig lohnt es sich ja nicht, da die Sportstätten in den Ferien geschlossen werden“, sagte Eric Metzker.

Dass die Stadt beabsichtigt, ihre Sportstätten „auf Grund der Einschränkungen und durch oben genannte Verordnung und aus wirtschaftlichen Aspekten“ im Zeitraum der Ferien vom 19. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 zu schließen, wurde den Vereinen bereits mitgeteilt.

Nun sind die Vereine und ihre Übungsleiter und gefragt, ob sie diese Möglichkeit des Trainings nutzen möchten und auch umsetzen können. Und am Ende müssen die Sportstättenbetreiber darüber entscheiden. Denn sie müssten die Sportplätze und Sporthallen öffnen, um den Trainingsbetrieb auch zu ermöglichen.