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Fußball NOFV lehnt Berufung gegen 7000-Euro-Geldstrafe ab FCM scheitert im Gerichtssaal

Fußball-Regionalligist 1. FC Magdeburg ist mit seiner Berufung gegen
eine Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro durch den Nordostdeutschen
Fußball-Verband (NOFV) vor dessen Verbandsgericht gescheitert. Jetzt
will das FCM-Präsidium den Schritt vor das NOFV-Schiedsgericht prüfen.

Von Thomas Juschus 17.01.2014, 02:17

Magdeburg l Mehr als drei Stunden wurde am Mittwoch verhandelt, am Ende ging der 1. FC Magdeburg als Verlierer aus dem Gerichtssaal. "Unsere Berufung wurde vollumfänglich zurückgewiesen", sagte am Donnerstag Rechtsanwalt Dr. Hagen Hoffmann, der den Regionalligisten vor dem NOFV-Verbandsgericht vertrat.

Damit bleibt es bei der Geldstrafe von 7000 Euro gegen den FCM. Das Sportgericht des NOFV unter Vorsitz von Stephan Oberholz hatte den Regionalliga-Zweiten Anfang Dezember "aufgrund fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger" dazu verurteilt und für den Wiederholungsfall sogar mit dem Ausschluss des Publikums und/oder Punktabzug gedroht. In der Geldstrafe waren die Vorfälle aus dem Spiel beim SV Babelsberg und dem Heimspiel gegen Lok Leipzig zusammengefasst worden. In beiden Partien war es zu Spielunterbrechungen gekommen.

"Wir warten nun nach der mündlichen Verhandlung die schriftliche Begründung des Verbandsgerichts ab", sagte FCM-Vizepräsident Hagen Hoffmann. Die soll in den nächsten Tagen vorliegen, erklärte NOFV-Geschäftsführer Holger Fuchs. In der FCM-Präsidiumssitzung in der kommenden Woche wolle das Gremium dann darüber beraten, möglicherweise vor das NOFV-Schiedsgericht zu ziehen. "Aus meiner Sicht ist es wichtig, Flagge zu zeigen, auch weil es um Beträge geht, die dem Verein wehtun", sagte Hoffmann.

Neben der rechtlichen Beurteilung der sogenannten "verschuldensunabhängigen Haftung bei Auswärtsspielen" stellte Hoffmann vor dem Schiedsgericht in seiner Stellungnahme vor allem die diversen Aktivitäten des FCM heraus, um die immer wieder gewaltbereiten Fans in den Griff zu bekommen. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung eines bundesweit einmaligen Sicherheitsrates. Zudem seien im vergangenen Jahr mehrere Stadion- und Hausverbote ausgesprochen worden. Diese Maßnahmen seien bereits im Urteil des Sportgerichts strafmildernd berücksichtigt worden, hieß es. "Trotzdem sehe ich unsere Bemühungen nicht gewürdigt", sagte Hoffmann.