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Urteil Ex-Partner darf Hund nach Trennung behalten

Eine Trennung bringt meist einige Probleme mit sich. Kompliziert wird es zum Beispiel, wenn beide Ex-Partner das Haustier behalten wollen. Geht der Streit vor Gericht, ist das Wohl des Tieres entscheidend.

24.01.2019, 11:54

Oldenburg (dpa/tmn) - Geht eine Beziehung in die Brüche, geht es oft nicht nur um Hab und Gut, sondern auch die Frage: Wer bekommt den Hund? Hierbei ist das Tierwohl ausschlaggebend, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt (Az.: 11 WF 141/18).

Der Hund sollte daher bei demjenigen bleiben, der sich um das Tier hauptsächlich kümmert, es pflegt und versorgt, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert.

Im konkreten Fall ging es um eine gemeinsame Hündin, die nach der Trennung eines Ehepaares beim Ehemann lebte. Rund zwei Jahre nach der Trennung verlangte die Frau von ihrem Ex jedoch die Herausgabe der Hündin.

Auch wenn ein Hund rechtlich zum Hausrat gehört, müsse man berücksichtigen, dass er ein Lebewesen sei. Man müsse daher "das gesetzgeberische Bekenntnis zum ethisch fundierten Tierschutz" berücksichtigen, machten die Richter geltend. Ihre Begründung: Hunde bauen Beziehungen zu Menschen auf und können unter dem Verlust eines Menschen leiden. Daher sei entscheidend, wer die Hauptperson für die Hündin sei, wer sie versorge und pflege. Das sei hier der Mann, bei dem das Tier nun seit mehr als zweieinhalb Jahren lebe. Eine Trennung von Herr und Hund sei daher mit dem Tierwohl nicht vereinbar.

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein