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Tierschutz Acht Monate Gefängnis für Katzen-Quäler

Noch unter Bewährung übergoss ein 22-jähriger Stendaler ein Tier mit kochendem Wasser. Dafür musste er sich vor Gericht verantworten.

Von Wolfgang Biermann 07.09.2019, 03:00

Stendal l Weil er im Vorjahr eine ihm und seiner Lebensgefährtin gemeinsam gehörende Katze mit kochendem Wasser übergossen und damit „erheblich verletzt“ hat, ist ein gerichtsbekannter 22-jähriger Stendaler am Donnerstag vom Amtsgericht Stendal wegen Tierquälerei zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Zur Tatzeit stand der 22-Jährige mit fünf Eintragungen im Strafregister, Hafterfahrung und Drogenprobleme gleich zweifach wegen Gewalttaten unter Bewährung. „Ein zweifacher Bewährungsversager bekommt keine dritte Bewährung“, sagte Richter Thomas Schulz in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte die Tat beim zweiten Prozessanlauf gestanden, nachdem er beim ersten Prozessauftakt angegeben hatte, die Katze sei selbst ins heiße Wasser seiner Badewanne gesprungen.

Die Katze sei ihm „auf die Nerven gegangen“, gab er als Motiv an. Darum hätte er einen elektrischen Wasserkocher gefüllt und sodann den Stubentiger mit mindestens einem Liter kochendes Wasser übergossen. Dessen nicht genug, hatte er das Tier laut Urteil „noch mindestens zwei Wochen“ trotz „ganz heftiger Schmerzen“ unbehandelt leiden lassen.

Mit seinem Tun habe er gleich zwei Varianten des Paragraphen 17 Tierschutzgesetz erfüllt, so Richter Schulz in der Urteilsbegründung. Demnach werde mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende ... erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Geldstrafe sei hier nicht mehr möglich. Schulz sprach von einer „grausamen Begehungsweise, die von ausgesprochener Rohheit geprägt“ sei.

Wann genau die Katze ihre schweren Verletzungen erlitt, so dass sie „beinahe eingeschläfert werden musste“, wie Schulz weiter sagte, ist nicht bekannt. Fest steht, dass die Lebensgefährtin (22) des Angeklagten das Tier am 11. Oktober 2018 abholen und zum Tierarzt bringen wollte.

Als Verstärkung hatte sie eine schwangere Freundin dabei. Dabei kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen der Schwangeren und dem Angeklagten. Das diesbezügliche Verfahren wurde im Hinblick auf die zu erwartende Strafe wegen der Tierquälerei eingestellt.

Die vom Tierarzt wieder aufgepäppelte Katze lebt noch heute im Haushalt der Freundin der Lebensgefährtin. Die Fotos mit den Verletzungen des auf einem Auge erblindeten schwarz-braun-weiß gefleckten Tieres schockierten.

Seiner Lebensgefährtin hat der Angeklagte noch immer nicht gebeichtet, dass er die Katze absichtlich misshandelte; sie glaubt offenbar noch heute die Mär vom Sprung der Katze ins heiße Badewasser.