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In Corona-Zeiten Gutschein-Ideen für Weihnachten

Gutscheine für Konzerte, ein Theaterbesuch oder für einen Wellness-Tag sind oft beliebte Geschenkideen für Weihnachten. Doch ist das derzeit überhaupt sinnvoll - und worauf sollten Verbraucher achten?

10.12.2020, 08:53
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Düsseldorf (dpa/tmn) - Besinnliche Adventszeit, von wegen: Oft ist das Gedrängel in den Geschäften in der Vorweihnachtszeit groß. Insbesondere in diesem Jahr, in dem Abstand halten wegen Corona klar empfohlen wird, haben darauf wahrscheinlich viele Leute keine Lust.

Da können Gutscheine die Lösung sein - sie kann man oft auch online kaufen und ausdrucken. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Gutscheine in Corona-Zeiten: worauf muss man da achten?

"Gutscheine sind eine gute Sache. Wichtig ist dabei nur, darauf zu achten, wie lange der Gutschein einlösbar ist", sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

"Wenn kein Datum auf dem Gutschein steht, bedeutet dies nicht, dass er automatisch unbegrenzt einlösbar ist", warnt Husemann. In der Regel gilt dann die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. "Innerhalb dieser Zeit muss man den Gutschein also einlösen - dies sollte aber auch trotz Corona möglich sein."

Allerdings: "Im Moment kann es wegen Corona problematisch sein, wenn man einen Termin gebundenen Gutschein verschenkt", sagt Husemann. Denn man könne nicht sicher sein, ob das Event auch wirklich stattfindet.

Um Enttäuschungen vorzubeugen, rät die Psychologin Julia Scharnhorst: "Wenn Sie Gutscheine verschenken, wecken sie keine falschen Erwartungen. Überlegen Sie also vorher, was derzeit überhaupt möglich ist - Konzerte und Theaterbesuche gehören da eher nicht dazu."

Welche Risiken bestehen durch Corona noch?

Es besteht die Gefahr, dass man den Gutschein kauft - also mit einem Betrag in Vorleistung geht - und dann die Firma Pleite geht. "Es ist schlecht absehbar, was das kommende Jahr bringt. Im Pleitefall fällt die Gutscheinzahlung in die Insolvenzmasse", erklärt die Verbraucherschützerin. Das bedeutet: "Im schlimmste Fall ist der Gutschein nicht mehr einlösbar und das Geld weg."

Wie kann man das Problem umgehen?

Einen Gutschein selber basteln, rät Husemann. "Am besten legt man einen konkreten Warenwert und Zweck fest", empfiehlt sie. Also statt nur Geld zu schenken, könnte man aufschreiben: Diesen Betrag darfst du in genau dem Geschäft ausgeben. Oder: Davon gehen wir - wenn es wieder möglich ist - auf ein Konzert von deinem Lieblingssänger.

Der Vorteil: "Dann ist das Geld nicht weg, wenn der Laden insolvent gehen sollte." Und man muss seinem Geld nicht nachrennen, falls das Event nicht stattfindet.

Scharnhorst empfiehlt, einen solchen Gutschein besonders liebevoll zu gestalten - so könne man auch Wertschätzung ausdrücken.

Ist es sinnvoll, mit Gutscheinen den Lieblingsladen zu unterstützen?

Geschäfte, Restaurants und Dienstleister bieten diese Option an - und freuen sich natürlich, wenn Kunden Gutscheine kaufen. "Das ist eine gute Möglichkeit, den Einzelhandel zu unterstützen", sagt Husemann. Aber auch hier könnte es im schlimmsten Fall passieren, dass man den Gutschein nicht einlösen kann. Jeder muss selbst abwägen, ob er davon ausgeht, dass sein Lieblingsladen gut durch die Corona-Krise kommt.

Was gilt bei personalisierten Gutscheinen?

"Auch wenn der Name auf einem Gutschein steht, sind diese in der Regel nicht Personen gebunden", erklärt Husemann. Man kann Gutscheine also auch weitergeben - meist gilt: Wer ihn hat, kann ihn einlösen.

Ausnahmen bestehen nach Angaben der Verbraucherschützerin in der Regel nur bei großen Sportereignissen oder personalisierten Tickets - diese dürfen oft nicht weitergegeben werden.

© dpa-infocom, dpa:201209-99-631468/4