Jahresausblick Was bleibt 2020 im Portemonnaie?
Die meisten Verbraucher werden sich auch 2020 über mehr Geld freuen können. Arbeitnehmer profitieren vom robusten Stellenmarkt, Azubis von der neuen Mindestvergütung. Und auch Rentner gehen nicht leer aus.
Düsseldorf (dpa) - Trotz der konjunkturellen Eintrübung in
        
Deutschland: 2020 dürfte für die meisten Bundesbürger finanziell
        
wieder ein gutes Jahr werden. Die Löhne und Gehälter der
        
Beschäftigten werden wohl noch einmal spürbar steigen. Und auch die
        
Rentner dürften sich etwas mehr leisten können.
      
"Die meisten Verbraucher werden mehr Geld im Portemonnaie haben",
        
prognostizierte der Konjunkturexperte Torsten Schmidt vom RWI -
        
Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung in Essen im Gespräch mit
        
der Deutschen Presse-Agentur. Denn der Arbeitsmarkt werde sich trotz
        
einiger Probleme in der deutschen Industrie auch 2020 relativ robust
        
entwickeln, und die Inflation bleibe niedrig. Gestützt wird diese
        
Einschätzung auch vom Herbstgutachten der führenden deutschen
        
Wirtschaftsforschungsinstitute. Es geht davon aus, dass die reale
        
Kaufkraft der privaten Haushalte im kommenden Jahr um rund 1,5
        
Prozent steigen wird.
      
Mindestlohn und Rente steigt
Geringverdiener werden 2020 davon profitieren, dass der gesetzliche
        
		Mindestlohn zum 1. Januar von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro
        
Stunde steigt. Auch für Auszubildende ist von 2020 an erstmals eine
        
nach Ausbildungsjahren gestaffelte Mindestvergütung vorgesehen. Wer
        
im kommenden Jahr seine Lehre beginnt, soll mindestens 515 Euro im
        
Monat bekommen. Rund elf Prozent der Ausbildungsbetriebe müssen
        
deshalb künftig für ihre Azubis tiefer in die Tasche greifen.
      
Auch die mehr als 21 Millionen Rentner können im Sommer mit mehr Geld
        
rechnen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um
        
3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen, wie aus
        
dem 
        Rentenversicherungsbericht 2019 hervorgeht. Eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, dürfte sich dadurch um 31,50 Euro erhöhen, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 39,20 Euro. Endgültig wird über die Rentenanpassung allerdings erst im nächsten Frühjahr entschieden, wenn die genauen Zahlen der Lohnstatistik vorliegen.
      
Inflationsausgleich
Den Bundesbürgern kommt dabei zugute, dass sich der Staat beim
        
Zugriff auf das zusätzlich verdiente Geld zumindest ein Stück weit
        
zurückhält. Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen 2019
        
um 1,95 Prozent. Damit soll die Inflation ausgeglichen werden. Der
        
Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer erhöht sich für Ledige auf
        
9408 Euro, ein Plus von 240 Euro im Vergleich zu 2019. Für
        
Verheiratete gilt der doppelte Betrag.
      
Auch wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im
        
Alter bezieht, bekommt im neuen Jahr 1,88 Prozent mehr Geld. Vom 1.
        
Januar an steigt der 
        Regelsatz für Alleinstehende um 8 Euro auf 432
        
Euro im Monat.
      
Entlastungen bei Pflegekosten
Einige Neuregelungen an anderer Stelle dürften sich ebenfalls positiv
        
auf die Finanzlage der Bürger auswirken. So sinken die Beiträge zur
        
Arbeitslosenversicherung vom 1. Januar an erneut um 0,1 Punkte auf
        
dann 2,4 Prozent. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeute dies eine
        
Entlastung von jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr, betonte die
        
Bundesregierung.
      
Gute Nachrichten bringt das neue Jahr auch vielen Bundesbürgern, die
        
sich bislang an den Pflegekosten für ihre Eltern beteiligen mussten.
        
Denn nach dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz werden
        
unterhaltspflichtige Angehörige erst von einem Jahresbruttoeinkommen
        
von mehr als 100 000 Euro an für die Kosten der Pflege mit
        
herangezogen. "In etwa 90 Prozent der Fälle werden Angehörige nicht
        
mehr an den Pflegekosten beteiligt werden", prognostiziert die
        
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
      
Doch manches wird im kommenden Jahr natürlich auch teurer. So wird
        
auch 2019 die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der in der
        
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Sozialbeiträge gezahlt
        
werden müssen, wieder angehoben. Der vom Arbeitnehmer zu tragende
        
Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung etwa steigt
        
dadurch nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW von 331,24 Euro
        
auf 342,19 Euro im Monat. Allerdings trifft dies nur
        
Besserverdienende.
      
Bundesregierung zum Mindestlohn
 
                 
                 
                