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Jahresausblick Was bleibt 2020 im Portemonnaie?

Die meisten Verbraucher werden sich auch 2020 über mehr Geld freuen können. Arbeitnehmer profitieren vom robusten Stellenmarkt, Azubis von der neuen Mindestvergütung. Und auch Rentner gehen nicht leer aus.

Von Erich Reimann, dpa 29.12.2019, 23:01

Düsseldorf (dpa) - Trotz der konjunkturellen Eintrübung in
Deutschland: 2020 dürfte für die meisten Bundesbürger finanziell
wieder ein gutes Jahr werden. Die Löhne und Gehälter der
Beschäftigten werden wohl noch einmal spürbar steigen. Und auch die
Rentner dürften sich etwas mehr leisten können.

"Die meisten Verbraucher werden mehr Geld im Portemonnaie haben",
prognostizierte der Konjunkturexperte Torsten Schmidt vom RWI -
Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung in Essen im Gespräch mit
der Deutschen Presse-Agentur. Denn der Arbeitsmarkt werde sich trotz
einiger Probleme in der deutschen Industrie auch 2020 relativ robust
entwickeln, und die Inflation bleibe niedrig. Gestützt wird diese
Einschätzung auch vom Herbstgutachten der führenden deutschen
Wirtschaftsforschungsinstitute. Es geht davon aus, dass die reale
Kaufkraft der privaten Haushalte im kommenden Jahr um rund 1,5
Prozent steigen wird.

Mindestlohn und Rente steigt

Geringverdiener werden 2020 davon profitieren, dass der gesetzliche
Mindestlohn zum 1. Januar von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro
Stunde steigt. Auch für Auszubildende ist von 2020 an erstmals eine
nach Ausbildungsjahren gestaffelte Mindestvergütung vorgesehen. Wer
im kommenden Jahr seine Lehre beginnt, soll mindestens 515 Euro im
Monat bekommen. Rund elf Prozent der Ausbildungsbetriebe müssen
deshalb künftig für ihre Azubis tiefer in die Tasche greifen.

Auch die mehr als 21 Millionen Rentner können im Sommer mit mehr Geld
rechnen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um
3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen, wie aus
dem Rentenversicherungsbericht 2019 hervorgeht. Eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, dürfte sich dadurch um 31,50 Euro erhöhen, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 39,20 Euro. Endgültig wird über die Rentenanpassung allerdings erst im nächsten Frühjahr entschieden, wenn die genauen Zahlen der Lohnstatistik vorliegen.

Inflationsausgleich

Den Bundesbürgern kommt dabei zugute, dass sich der Staat beim
Zugriff auf das zusätzlich verdiente Geld zumindest ein Stück weit
zurückhält. Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen 2019
um 1,95 Prozent. Damit soll die Inflation ausgeglichen werden. Der
Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer erhöht sich für Ledige auf
9408 Euro, ein Plus von 240 Euro im Vergleich zu 2019. Für
Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Auch wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im
Alter bezieht, bekommt im neuen Jahr 1,88 Prozent mehr Geld. Vom 1.
Januar an steigt der Regelsatz für Alleinstehende um 8 Euro auf 432
Euro im Monat.

Entlastungen bei Pflegekosten

Einige Neuregelungen an anderer Stelle dürften sich ebenfalls positiv
auf die Finanzlage der Bürger auswirken. So sinken die Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung vom 1. Januar an erneut um 0,1 Punkte auf
dann 2,4 Prozent. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeute dies eine
Entlastung von jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr, betonte die
Bundesregierung.

Gute Nachrichten bringt das neue Jahr auch vielen Bundesbürgern, die
sich bislang an den Pflegekosten für ihre Eltern beteiligen mussten.
Denn nach dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz werden
unterhaltspflichtige Angehörige erst von einem Jahresbruttoeinkommen
von mehr als 100 000 Euro an für die Kosten der Pflege mit
herangezogen. "In etwa 90 Prozent der Fälle werden Angehörige nicht
mehr an den Pflegekosten beteiligt werden", prognostiziert die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Doch manches wird im kommenden Jahr natürlich auch teurer. So wird
auch 2019 die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der in der
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Sozialbeiträge gezahlt
werden müssen, wieder angehoben. Der vom Arbeitnehmer zu tragende
Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung etwa steigt
dadurch nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW von 331,24 Euro
auf 342,19 Euro im Monat. Allerdings trifft dies nur
Besserverdienende.

Bundesregierung zum Mindestlohn

Rentenversicherungsbericht 2019

Bundesregierung zur Erhöhung der Regelsätze