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Tourismus Was wird aus meinem Osterurlaub?

Wer Reisepläne hat, für den sieht es schlecht aus

Von Philipp Laage 16.03.2020, 23:01

Berlin (dpa) l Viele Urlauber dürften bis zuletzt die Hoffnung gehabt haben, in den Osterferien verreisen zu können. Doch durch die dramatische Verschärfung der Corona-Krise kommen praktisch alle Reisepläne zum Erliegen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Kann ich noch verreisen?

Dutzende Länder weltweit lassen vorerst keine Deutschen mehr einreisen. Auch die meisten Nachbarländer haben ihre Grenzen für Ausländer geschlossen. Reiseveranstalter wie Tui und FTI haben ihren Reisebetrieb im März weitgehend eingestellt. Die Airlines haben ihre Flugpläne drastisch zusammengestrichen.

Inwieweit Veranstalterreisen in den Osterferien stattfinden könnten, lasse sich derzeit nicht verlässlich beantworten, sagt eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbands (DRV). Eine generelle Absage aller Veranstalterreisen über Ostern gebe es aktuell nicht. Die Situation entwickele sich aber dynamisch. Änderten sich die Gegebenheiten, würden auch Entscheidungen neu gefällt.

Die Bundesregierung rät derzeit von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern ist zu rechnen, wie es beim Auswärtigen Amt (AA) heißt. „Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.“

Ist Urlaub in der Heimat noch eine Option?

Auch innerhalb Deutschlands ist der Reiseverkehr zunehmend eingeschränkt. Die Inseln der Nord- und Ostsee wurden für Touristen gesperrt. Bayern hat den Katastrophenfall ausgerufen.

Bekomme ich das Geld für meinen Osterurlaub zurück?

Pauschalurlauber bekommen das angezahlte Geld zurück, wenn der Veranstalter die Reise absagt. Ein zusätzlicher Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden steht Reisenden nicht zu. Auch wenn eine Fluggesellschaft einen Flug ersatzlos streicht, muss sie den Ticketpreis erstatten. Zudem bieten die Airlines derzeit großzügige Kulanzregelungen für Umbuchungen auf einen späteren Termin. Bei individuellen Buchungen von Hotels oder Ferienwohnungen im Ausland gilt: „Kann ich das Ziel überhaupt nicht erreichen, bekomme ich das Geld zurück“, erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. Hier könne es jedoch manchmal zu Streitigkeiten kommen.

Wie sieht es mit Hotelbuchungen in Deutschland aus?

Insgesamt sollten sich Urlauber klarmachen, dass die Situation absolut außergewöhnlich ist: Man sollte keine unrealistischen Vorstellungen haben, was die Durchsetzung von Reiserechten betrifft. Alle Seiten müssen mit Verlusten rechnen.