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Trunkenheit Tassenwurf kostet 1170 Euro

Ein mehrfach vorbestrafter Stendaler musste sich für fremdenfeindliche Beleidigungen und versuchte Körperverletzung verantworten.

Von Wolfgang Biermann 31.07.2019, 03:00

Stendal l Am frühen Morgen des 6. Januar dieses Jahres stark alkoholisiert fremdenfeindliche Beleidigungen getätigt und einen „Kaffeepott“ aus der dritten Etage eines Mehrgeschossers im Wohngebiet Stadtsee auf eine Gruppe junger Männer, darunter auch dunkelhäutige, geworfen zu haben, das wurde einem gerichtsbekannten Stendaler vorgeworfen.

Der Kaffeepott aus Porzellan verfehlte sein Ziel knapp. Darum wurde der 29-Jährige, der den Wurf aus dem Küchenfenster auch einräumte, vom Amtsgericht am Montag letztlich nur wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 13 Euro (1170 Euro) verurteilt. Das Verfahren wegen Beleidigung wurde im Hinblick auf die vorgenannte Verurteilung eingestellt.

Der angeblich anvisierte Mann habe sich nur durch einen Sprung zur Seite vor einem Treffer retten können, hieß es in der Anklage. Er hätte nicht gezielt, der Kaffeepott sei danebengeflogen, ohne dass sich das angebliche Opfer weggeduckt hätte, hatte indes der Angeklagte angegeben. Zeugen waren nicht geladen.

Er sei aus der Gruppe provoziert worden, wie schon mehrfach zuvor, gab der Angeklagte mit 14 Strafregistereinträgen als Motiv für den Wurf des Kaffeepotts an. Er hätte wohl etwas aus dem Fenster hinunter gerufen, was genau, das wisse er aber nicht mehr.

Laut Polizeiprotokoll hatte eine Nachbarin ausgesagt, unter anderem gehört zu haben: „Ihr Kanaken haut ab aus Deutschland; ihr Drecksäcke; warum seid ihr hier und nicht in eurem Land und verteidigt es...“

Die Äußerungen bestritt der Angeklagte wohl nicht, er könne sich aber nicht daran erinnern. Was möglicherweise am zuvor konsumierten Alkohol liegen könne, schlussfolgerte das Gericht. Das Polizeiprotokoll attestierte dem 29-Jährigen nämlich einen Atemalkoholwert von 2,44 Promille. Eine Blutentnahme erfolgte offenbar nicht.

Wie weiter aus dem verlesenen Protokoll zu erfahren war, hatte die Polizei wegen Volksverhetzung ermittelt, angeklagt war aber nur die Beleidigung. „Haben Sie ein Problem mit bestimmten Leuten, es waren ja dunkelhäutige in der Gruppe?“, wollte das Gericht wissen. „Nein, eigentlich nicht“, so die Antwort.

Unter den Vorstrafen, die letzte datiert aus 2016, fand sich denn auch keine mit fremdenfeindlichem Hintergrund. Ziel des Kaffeepottwurfes sei auch nicht die Gruppe, sondern „ein blonder Deutscher“ gewesen, gab der Angeklagte weiter an.

Der hätte versucht, die Hauseingangstür einzutreten. Das sei ihm aber nicht gelungen. Später hätte er den Mann wiedergetroffen, der hätte sich bei ihm entschuldigt. Das tat der Angeklagte vor Gericht denn auch. Das Urteil nahm er sofort an.