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Missverständnisse aus dem Weg geräumt / Rentenversicherung übernimmt die Kosten Begleitung zur Kur wurde genehmigt

Von Emmi Schulze 18.06.2012, 03:36

Beim Kofferpacken konnten wir Klaus und Monika Rusitschka kurz zusehen. Inzwischen sind die Koffer am Reiseziel, der Reha-Klinik Lübben, wieder ausgepackt. Es war ein mühevoller Weg bis dahin.

Im Jahr 2007 erkrankte Klaus Rusitschka schwer. Nach einer Operation und weiteren Behandlungen stellte das Ehepaar Anträge auf eine Kur, er bei der Rentenversicherung, sie bei ihrer Krankenkasse, weil es auch Monika Rusitschka gesundheitlich schlechtging. Beide Anträge wurden genehmigt. "Es gab keine Probleme, sondern von allen Seiten großes Entgegenkommen", heißt es in einem Brief an den Leseranwalt.

"Ganz anders 2012." Herr Rusitschka erkankte erneut schwer. Es folgten wieder Operation und weitere Behandlungen. Eine hochgradige Sehschwäche führte zur teilweisen Hilflosigkeit. Es folgten schwere Stürze und die Unmöglichkeit, sich in fremder Umgebung zurechtzufinden.

Diese Tatsache veranlasste das Ehepaar im Februar 2012, eine Kur für Klaus Rusitschka bei der Rentenversicherung zu beantragen. Gleichzeitig stellte seine Frau bei ihrer Krankenkasse DAK einen Antrag entweder für eine Kur oder für die Begleitmöglichkeit. Während die Zusage zur Kur von der Rentenversicherung binnen weniger Tage eintraf, lehnte die Krankenkasse den Antrag ab.

Es folgten Gespräche, bei denen Ablehnung begründet, aber auch Unterstützung zugesagt wurde. Doch diese ließ auf sich warten. Inzwischen gab es offensichtlich auch Missverständnisse mit der Rentenversicherung, in deren Folge die für April geplante Kur für Klaus Rusitschka sogar gestrichen wurde.

Eine fatale Entwicklung, die Monika Rusitschka dann veranlasste, die Redaktion Leseranwalt um Hilfe zu bitten. Worauf wir uns sofort an die DAK und an die Rentenversicherung wandten.

Die Rentenversicherung reagierte umgehend. Die Kur für Klaus Rusitschka wurde bestätigt. Außerdem wurde eine Begleitperson genehmigt. "Für sie übernehmen wir die erforderlichen Fahrtkosten", heißt es in dem Schreiben der Rentenversicherung Bund, "sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Rehabilitationseinrichtung."