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Corona-Krise Berufsgenossenschaften geben Hygienetipps

Volksstimme-Telefonforum für in Not geratene Handwerksbetriebe

28.04.2020, 23:01

Beim Volksstimme-Telefonforum zum Thema „Den Handwerksbetrieb über die Krise retten“ gaben gestern Ausbildungsberaterin Sabine Wölfert, Betriebsberaterin Dorit Zieler und Rechtsberaterin Stefanie Winkler-Schmidt von der Handwerkskammer Magdeburg Auskunft.

Ich habe Soforthilfe und Kurzarbeitergeld beantragt. Aber wie kann ich mein Unternehmen strategisch über die Krise retten?

Kostenfreie Hilfe bietet unter anderem das Beratungsteam der Handwerkskammer Magdeburg. Es informiert auch über Förderprogramme zur Inanspruchnahme externer Sanierungs- und Restrukturierungsexperten. Beispielsweise wurde das Zuschussprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ für corona-betroffene Unternehmen angepasst, der Zuschuss erhöht. Hilfe zur Selbsthilfe bietet etwa das gemeinsame Webinar von Handwerkskammer und IHK „Ich bin und bleibe Chef trotz Covid-19 Pandemie“ am 7. Mai, zu finden unter www.hwk-magdeburg/termine.

Kann ich als Arbeitgeber frei entscheiden, wen ich in Kurzarbeit schicke?

Sie können als Unternehmer entsprechend Ihrer auftragsbezogenen Notwendigkeit entscheiden, welche Mitarbeiter Sie zu welchem Anteil in Kurzarbeit schicken. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit gegeben sind. Mit Blick auf das Arbeitsklima und die Mitarbeiterbindung auch nach der Krise empfehlen wir dringend eine offene Kommunikation mit allen Mitarbeitern, um die Entscheidung für alle nachvollziehbar und die schwierige Situation des Unternehmens deutlich zu machen. Für eine möglichst große Akzeptanz könnte man die Mitarbeiter etwa auftragsbezogen so einsetzen, dass jeder wenigstens für diese Zeiten volles Gehalt bekommt und Kurzarbeitergeld jeweils nur anteilig in Anspruch genommen werden muss.

In der Corona-Krise merke ich, dass „digitale Werkzeuge“ auch im Handwerk immer wichtiger werden. Wer kann unterstützen und gibt es dafür Fördergelder?

Beratungsangebote der Kammern oder die des Kompetenzzentrums Magdeburg können eine erste Anlaufstelle sein. Das go-digital-Programm des Bundes (BMWi) fördert die Beratung von Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung.

Ab wann dürfen meine Azubis wieder die Berufsbildenden Schulen besuchen?

Die Schulen in Sachsen-Anhalt haben am 23. April mit dem Unterricht begonnen. In den Berufsbildenden Schulen ist es angedacht, dass Auszubildende in dualen Berufen mit Blockunterricht aufgenommen werden können, wenn dies schulorganisatorisch möglich ist. Dabei hat die Prüfungsvorbereitung der Abschlussklassen absolute Priorität, um die Durchführung der Abschlussprüfungen sicherzustellen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Internetseite Ihrer Berufsschule. Eine Übersicht aller Berufsbildenden Schulen im Handwerkskammerbezirk Magdeburg haben wir auf unserer Internetseite www.hwk-magdeburg.de/schulstart zusammengestellt.

Wann starten die überbetrieblichen Lehrgänge in den Berufsbildungszentren wieder?

Im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg ist geplant, die überbetrieblichen Lehrgänge ab dem 4. Mai wieder anlaufen zu lassen. Sollten Sie Fragen zu bestimmten Kursen haben, rufen Sie bitte an unter 0391 6268-111 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@bbz-bildung.de. Wir planen die Kurse nach Dringlichkeit und berücksichtigen vor allem die ausstehenden Kurse für die Abschlussklassen, welche diese für die Prüfungsanmeldung bzw. -vorbereitung benötigen.

Wie kann ich durch Corona bedingte Ausbildungsausfälle kompensieren und an wen muss ich mich wenden?

Einige Auszubildende haben trotz der diversen Online-Angebote der einzelnen Berufsschulen große Herausforderungen gehabt, die Aufgaben zu bewältigen. Damit keine größeren Lücken entstehen und ein Ausbildungsabbruch verhindert werden kann, gibt es diverse Unterstützungsmöglichkeiten. Auszubildende können ausbildungsbegleitende Hilfen und das Landesprogramm „Zukunftschance assistierte Ausbildung“ zur Bewältigung theoretischer Defizite nutzen. Ein regionaler Bildungsträger unterstützt die Jugendlichen bei der Aufarbeitung von Unterrichtsstoff. Weitere Informationen erhalten Sie bei der ZaA-Kammerkoordinierung der Handwerkskammer Magdeburg, Julia Möws, unter Tel. 0391 6268-220.

Ich darf voraussichtlich am 4. Mai mein Friseurgeschäft wieder öffnen. Wer kann mir sagen, welche Hygieneauflagen ich zu beachten habe?

Die jeweils fachlich zuständigen Berufsgenossenschaften, in Ihrem Fall die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie informiert die Unternehmen zu persönlicher Schutzausrüstung, gibt Hygienetipps und zur Corona-Krisenbewältigung. Wir empfehlen Ihnen, sich im Internet unter www.bgw-online.de zu informieren und bei Detailfragen bei der BGW anzurufen.

Ich beschäftige in meinem Bauunternehmen auch polnische Bauarbeiter, die ihre Familie besuchen wollen. Was müssen sie bei der Ein- und Ausreise beachten, wo kann ich mich informieren?

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen für Polen empfehle ich Ihnen eine Nachfrage bei den Deutschen Auslandshandelskammern (AHK), konkret bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Polen (www.ahk.de/polen). Möglicherweise existieren in Polen für den Fall der Einreise aus Deutschland Quarantänebestimmungen. Im Fall der Rückreise nach Sachsen-Anhalt gilt jedenfalls derzeit eine Quarantäneverordnung. Wenn Ihre Mitarbeiter vor dem 3. Mai wieder einreisen, haben sie sich für den Zeitraum von 14 Tagen in ständige Quarantäne zu begeben, da sie nicht unter die Ausnahmeregelung für systemrelevante Berufe fallen. Sie müssen daher für den Fall der Ausreise damit rechnen, dass Ihre Mitarbeiter längerfristig ausfallen.

In meinem Betrieb fällt eine Mitarbeiterin wegen der fehlenden Kinderbetreuung aus. Ich weiß aber, dass ihr Ehemann nach seiner Frühschicht die Kinderbetreuung übernehmen könnte. Kann ich eine Verlagerung der Arbeitszeit verlangen?

Angesichts der derzeitigen Situation ist eine pragmatische, einvernehmliche Lösung vorzuziehen. Sprechen Sie daher mit Ihrer Mitarbeiterin. Soweit sie hier nicht einlenkt, sehen wir Sie jedenfalls für einen Übergangszeitraum von etwa zwei Wochen als berechtigt an, abweichende Arbeitszeiten anzuweisen. Hier gilt unseres Erachtens der Rechtsgedanke von § 14 im Arbeitszeitgesetz, der außergewöhnliche Problemlagen behandelt, und wir gehen davon aus, dass Ihre Mitarbeiterin hier auch ein Einsehen haben wird.

 

Die Hotline der Handwerkskammer Magdeburg (Tel. 0391 62680) berät Firmen montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.30 Uhr, freitags von 7.30 bis 13 Uhr.