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  5. Nach Arbeit in Holland kein Arbeitslosengeld zu Hause

Um sich arbeitsuchend melden zu können, fehlt jungem Altmärker der Nachweis, dass sein Job im Ausland versicherungspflichtig war Nach Arbeit in Holland kein Arbeitslosengeld zu Hause

07.05.2012, 03:24

Sein Anspruch sei noch zu prüfen und dafür fehle ein Schein aus Holland, sagte man ihm. Er könne doch aber nichts dafür, wenn der ehemalige Chef ihm diesen nicht schicke. Kann die Agentur für Arbeit nicht behilflich sein?

Natürlich kann sie das, lautete die Antwort auf unsere Anfrage. Jedoch benötige man dafür Angaben über den ausländischen Arbeitgeber. Erst diese würden eine Ermittlung von Amtswegen ermöglichen. Dazu gibt es einen Fragebogen "Auslandszeiten", der aber noch nicht ausgefüllt vorliegt, so dass ihm bei der Klärung seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld noch nicht geholfen werden konnte. Nach einer Auslandsbeschäftigung ist für die Arbeitslosmeldung in Deutschland die Vorlage des sogenannten Portable Dokuments PD U1 oder der Bescheinigung E 301 aber zwingend erforderlich. "Nur damit kann festgestellt werden, ob die Beschäftigung versicherungspflichtig war. Der Kunde sollte diese Bescheinigung bereits bei der Antragstellung mitbringen", informierte die Agentur für Arbeit Stendal. Liege sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, obwohl der Arbeitslose sie beantragt hat, bleibt der Eingang abzuwarten. Sollte er jedoch Unterstützung benötigen, "fordert auch die Agentur für Arbeit die entsprechende Bescheinigung an.

Dazu ist aber die Vorlage des Fragebogens Auslandszeiten erforderlich, da nur mit den Angaben daraus der ausländische Träger eine Bescheinigung ausstellt." Eine Ausnahme für die Gewährung von Arbeitslosengeld nach einem Auslandsjob ohne Vorlage des Scheines E 301 bestehe nur, wenn der Betroffene noch einen Restanspruch hat, den er auch ohne weitere versicherungspflichtige Beschäftigung geltend machen kann. Eine vorläufige Bewilligung von Arbeitslosengeld I sei nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, "wenn aus den eingereichten Unterlagen die Versicherungspflicht der Beschäftigung hinreichend angenommen werden kann", betont die Agentur für Arbeit.

Kann, wie im Fall unseres Lesers, wegen fehlender E-301-Bescheinigung nicht über den ALG-Anspruch daheim entschieden werden, besteht zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Arbeitslosigkeit nur die Möglichkeit, Hartz IV zu beantragen.