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Genehmigung des Aufsichtsrats Zeitung: Bahn zieht erste Konsequenzen bei Beraterverträgen

08.06.2019, 23:01

Berlin (dpa) - Nach möglichen Ungereimtheiten bei Beraterverträgen hat die Deutsche Bahn erste Konsequenzen gezogen. Demnach dürfen frühere Konzernvorstände die Bahn nur noch gegen Geld beraten, wenn der Aufsichtsrat das vorher genehmigt, berichtete die "Bild am Sonntag".

Dies wurde der Deutschen Presse-Agentur aus Konzernkreisen bestätigt. Am Donnerstag (13. Juni) soll eine Sondersitzung des Aufsichtsrats zum Thema stattfinden. Die Bahn prüft derzeit Beraterverträge mit früheren Managern. Dabei geht es auch um ehemalige Konzernvorstände, wie der Staatskonzern vor Pfingsten mitgeteilt hatte. Namen nannte das Unternehmen nicht.

Im Kern dreht es sich nach Angaben aus Aufsichtsratskreisen vor allem um Beraterverträge mit einem früheren Vorstandsmitglied. Der Manager habe nach seinem Ausscheiden eine Millionenabfindung erhalten, anschließend aber noch eine höhere sechsstellige Summe für Beratungsleistungen bekommen.

"Ich werde gemeinsam mit dem gesamten Aufsichtsrat dafür sorgen, dass der Sachverhalt ohne Ansehen der Personen vollständig aufgeklärt wird", kündigte Michael Odenwald als Vorsitzender des Kontrollgremiums an.

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