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In die Schranken weisen Auf sexuelle Belästigungen im Job sofort reagieren

Ein dummer Spruch, eine anzügliche Geste oder sogar eine dreiste Berührung - sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz gibt es in verschiedener Form. Doch egal wie die Anmache erfolgt, Betroffene sollten sich immer sofort zur Wehr setzen.

07.12.2018, 14:59

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Situation im Job als übergriffig empfindet, sollte sofort reagieren, heißt es in der Zeitschrift "topeins - Das Magazin für Führungskräfte" (Ausgabe 06/2018) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Dazu gehören drei Schritte: Zunächst sollten Betroffene aussprechen, was gerade passiert ist. Dann erklären, was das mit ihnen macht. Und schließlich sollten sie fordern, was das Gegenüber künftig tun oder lassen soll. "Die belästigende Person muss sofort begreifen, dass sie eine Grenze überschritten hat", erklärt Heike Schambortski, Präventionsexpertin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in der Zeitschrift.

Es sei zudem ratsam, sich seinem Vorgesetzten anzuvertrauen. Der könne der betroffenen Person den Rücken stärken, sich die Szene bezeugen lassen und dafür sorgen, dass die belästigende Person in die Schranken gewiesen wird. Außerdem ist die Führungskraft dafür verantwortlich, dass der Vorfall im Betrieb ordentlich aufgearbeitet wird. Etwa, indem sie die vorgefallene Situation in einem Gespräch detailliert erfasst, die beschuldigte Person anhört, über richtiges Verhalten aufklärt und daraus angemessene Maßnahmen ableitet.

Die Zeitschrift als PDF