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Nachwehen von Silvester Polenböller in den Händen von Kindern: 33-Jähriger Mann wird mit Knallern beworfen

Alle warnten vor Silvester vor den nicht geprüften „Polenböllern“ , in der Silvesternacht hörte es sich aber oftmals nach genau diesen an. Am Neujahrstag wurden sogar Kinder mit den gefährlichen Knallern in Burg erwischt.

Von vs/ac 02.01.2026, 13:32
Schon handelsübliche Knaller können laut Axel Weber erhebliche Schäden an Haut und Gelenken anrichten – etwa durch falsche Handhabung, zu geringen Abstand.
Schon handelsübliche Knaller können laut Axel Weber erhebliche Schäden an Haut und Gelenken anrichten – etwa durch falsche Handhabung, zu geringen Abstand. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Burg - Da schepperte es richtig laut in der Unterführung in der Bahnhofstraße als Kinder dort am Neujahrstag Knaller zündeten. Aber nicht nur das. Laut Polizei sollen sie auch einen Mann mit Knallern beworfen haben.

Der 33-Jährige verständigte die Polizei gegen 17.40 Uhr am 1. Januar, dass Kinder sich in der Unterführung mit Pyrotechnik zu schaffen machten und diese auch nach ihm geworfen hätten.

Kinder mit Schreckschussmunition

Die Polizei rückte aus und fand vor Ort vorwiegend Kinder vor. Die sechs Kinder hatten geprüfte und nicht geprüfte pyrotechnische Erzeugnisse sowie Schreckschussmunition im gepäck, wie die Polizei feststellte. Diese wurden beschlagnahmt.

Anschließend wurden alle Kinder einem Erziehungsberechtigten übergeben - mit den Hinweisen, seitens der Polizei, was alles passiert war.

Beim unerlaubten Erwerb und Umgang mit explosiven Stoffen sowie bei dem Erwerb und Besitz von Munition handelt es sich nämlich um Straftaten. Auch wegen einer gefährlichen Körperverletzung gegenüber dem 33-Jährigen wurde ein Verfahren eingeleitet.

Appell an Eltern: Aufklärung über Umgang und Folgen mit Feuerwerk

Die Polizei appelliert nochmals eindringlich an Eltern und Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche über die erheblichen Gefahren und rechtlichen Folgen des Umgangs mit Pyrotechnik und Munition aufzuklären und entsprechende Gegenstände unzugänglich aufzubewahren, um derartige Vorfälle künftig zu verhindern.