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Waffen- und Sprengstoffgesetz 14-Jähriger mit Wurfmesser, Schlagring und 185 Böller in Magdeburg erwischt

Am Samstag (22. Januar) kontrollierten Bundespolizisten am Haltepunkt Magdeburg-Hasselbachplatz zwei Jugendliche. Ihre mitgeführten Sachen - verboten.

Aktualisiert: 24.01.2022, 15:37
Den Tatverdächtigen erwarten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz.
Den Tatverdächtigen erwarten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Foto: Malte Christians/Archivbild dpa

Magdeburg (vs) - Am Samstagabend, den 22. Januar 2022, gegen 17.30 Uhr nahmen Bundespolizisten am Haltepunkt Magdeburg-Hasselbachplatz einen lauten Knall aus der Tunnelunterführung wahr. Kurz darauf kamen zwei Jugendliche aus der Unterführung und trafen auf Bahnsteig 1 ein. Die Streife beobachtete weiter, wie
einer der Teenager einen Schlagring aus seiner Umhängetasche holte und sich diesen einsatzbereit über seine Hand schob.

Daraufhin begaben sich die eingesetzten Beamten unverzüglich zu den beiden Jugendlichen und sprachen diese auf den als Waffe eingestuften Gegenstand an. Daraufhin händigte der betreffende
14-jährige Heranwachsende den Bundespolizisten zwei Schlagringe, ein Wurfmesser sowie ein Einhandmesser aus seiner Umhängetasche aus.

Die bei dem 14-Jährigen sichergestellten Gegenstände. 
Die bei dem 14-Jährigen sichergestellten Gegenstände. 
(Foto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg)

Auf Nachfrage gab der Deutsche weiterhin zu, auch pyrotechnische Erzeugnisse mitzuführen. Es handelte sich um insgesamt 185 Böller. Es erfolgte eine Identitätsfeststellung beider Jugendlicher und eine Durchsuchung der mitgeführten Sachen. Der zweite Jugendliche hatte keine verbotenen Gegenstände im Gepäck.

Die strafrelevanten Gegenstände seines Freundes wurden beschlagnahmt und der deutsche Tatverdächtige für alle weiteren strafprozessualen Maßnahmen zur Dienststelle der Bundespolizei
mitgenommen. Zudem wurde ein Erziehungsberechtigter über den Sachverhalt informiert. Den Tatverdächtigen erwarten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz.