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Justiz Weiter Streit um Wahlwerbung: Plakate dürfen bleiben

Von dpa Aktualisiert: 18.09.2021, 22:05

Plauen/Chemnitz - Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat sich erneut mit der Zulässigkeit von Wahlplakaten auseinandergesetzt. Die Richter entschieden, dass Plakate der Satirepartei Die Partei unter anderem mit dem Slogan „Nazis töten.“ weiter hängen bleiben dürfen (Az.: 7 L 395/21), wie das Gericht am Freitag mitteilte. Zuvor hatte die Stadt Plauen die Entfernung der Plakate angeordnet.

Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Plakatinhalte keinen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit darstellten. Einen solchen Verstoß hat auch die Stadt Plauen laut Mitteilung des Gerichts zuletzt nicht mehr festgestellt. Das Gericht begründete außerdem, dass basierend auf den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung kein Verstoß vorliege. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz eine Anordnung der Stadt Zwickau gekippt. Diese hatte verfügt, dass die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ abnehmen musste. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte das Aufhängen der Plakate mit seiner Entscheidung erlaubt, allerdings mit der Auflage, 100 Meter Abstand zu Wahlwerbung der Grünen einzuhalten. Die Stadt Zwickau hat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingereicht.

Die Wahlplakate des „III. Wegs“ waren auch in anderen sächsischen Kommunen, darunter in Plauen, aufgetaucht. Plauen hatte ebenfalls angeordnet, die Plakate abhängen zu lassen.