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Konflikt Militärschlag verstieß gegen Völkerrecht

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags erklärt den Militärschlag in Syrien als Unrecht. Er stuft ihn als völkerechtswidrig ein.

20.04.2018, 23:01

Berlin/Damaskus (dpa) l Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den von Deutschland unterstützten Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als völkerrechtswidrig eingestuft. „Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar“, heißt es in einem elfseitigen Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde.

Darin wird auch die rechtliche Begründung Großbritanniens für den Vergeltungsschlag als Reaktion auf einen mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz durch die Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad als „nicht überzeugend“ verworfen. Die Briten hatten argumentiert, dass das Völkerrecht in Ausnahmefällen Maßnahmen zulässt, um überwältigendes menschliches Leid zu verhindern. Der Militärschlag vor gut einer Woche war ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats erfolgt, dem auch das mit der Assad-Regierung verbündete Russland angehört. Deutschland hatte sich nicht militärisch beteiligt, das Vorgehen aber politisch unterstützt.