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Reform Elterngeld soll für Reiche gestrichen werden

Ein neuer Entwurf sieht unter anderem vor, dass Paare mit mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen kein Elterngeld mehr bekommen.

17.02.2020, 23:01

Berlin (dpa) l Eltern von Frühchen sollen künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist. Zudem sollen Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen, mehr Möglichkeiten dazu bekommen. Das geht aus einem Entwurf für eine Elterngeldreform hervor. Er wurde bereits in die Ministerien-Abstimmung gegeben.

Der Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium sieht außerdem vor, dass Paare mit mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben sollen. Bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro.

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden. Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.

Eltern von Babys, die besonders früh auf die Welt gekommen sind, will Giffey stärker unterstützen. Sie sollen mit der geplanten längeren Zahlung des Elterngeldes mehr Zeit bekommen, „um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können“.

Zur Begründung, warum Spitzenverdienerpaare mit mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben sollen, heißt es im Entwurf: „Bei einem derart hohen Einkommen ist davon auszugehen, dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Herabsetzung des Grenzbetrags für Paare mit einem gemeinsamen Elterngeldanspruch angemessen.“