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Betreutes Wohnen - Kassenleistungen für Senioren

Senioren in betreuten Wohneinrichtungen können zusätzliche Leistungen bei der Krankenkasse in Rechnung stellen. Die Leistung muss allerdings als Ausgleich krankheitsbedingter Defizite anerkannt werden. Zentral ist das Ziel einer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

09.12.2015, 04:00

Essen (dpa/tmn) - Wer in einer Einrichtung des betreuten Wohnens lebt, hat gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf zusätzliche Leistungen. So muss die Kasse unter Umständen auch die Kosten für einen WC-Aufsatz übernehmen, wenn durch den Aufsatz krankheitsbedingte Defizite ausgeglichen werden.

Der Fall: Der Mann wohnt in einer Senioreneinrichtung mit betreutem Wohnen in einer eigenen Wohnung, ist aber auf Pflege angewiesen. Seinen Antrag auf Versorgung mit einem WC-Aufsatz lehnte die Krankenkasse ab, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins. Das Hilfsmittel diene nicht dem Ausgleich der behinderungsbedingten Einschränkungen. Der Mann beantragte daraufhin Prozesskostenhilfe, um seinen Anspruch gegen die Krankenkasse durchsetzen zu können.

Das Urteil: Beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 16 KR 791/14 B) war der Mann erfolgreich. Bei der inhaltlichen Prüfung des Falls stellte das Landessozialgericht fest, dass ein WC-Aufsatz ein zulässiges Hilfsmittel sei. Diesen Aufsatz müsse das Seniorenstift nicht selbst vorhalten. Bei der Pflege solle der Verlust der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ausgeglichen werden. Daher bestehe in solchen Fällen ein grundsätzlicher Anspruch gegenüber der Krankenkasse.