Nebenjob Als Rentner Urlaubsrecht?
Frage : Ich bin Rentner und habe einen Nebenjob. Habe ich trotzdem Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld ?
Es antwortet Martina Perreng, Referatsleiterin für Individualarbeitsrecht beim DGB : Auch wenn der Arbeitsvertrag neben dem Bezug der Rente besteht, handelt es sich um einen ganz normalen Teilzeitarbeitsvertrag. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Vertrag nur mündlich abgeschlossen wurde. Für einen Arbeitsvertrag gibt es nämlich keine besonderen Formvorschriften – eine mündliche Vereinbarung gilt genauso wie der schriftliche Vertrag.
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer dürfen aufgrund der Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandelt werden als ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen. Deshalb haben sie die gleichen ( anteiligen ) Ansprüche auf Urlaub und Lohnfortzahlung und auch auf Sonderzahlungen. Für die Sonderzahlungen gilt : Werden Urlaubs- oder Weihnachtsgeld an Vollzeitbeschäftigte gezahlt, haben auch Teilzeitkräfte einen Anspruch darauf.
Wird der Arbeitnehmer an Tagen, an denen er zur Arbeit eingeteilt war, krank oder will er an diesen Tagen Urlaub haben, behält er also trotzdem seinen Vergütungsanspruch. Auch bei einer Kündigung genießt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer den gleichen Schutz wie vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter. ( ukl )