Pilotenstreik: Keine Zahlung an Passagiere
Karlsruhe (dapd) l Bei Flugausfällen wegen eines Pilotenstreiks haben Passagiere grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe entschieden. Ein Streik der eigenen Piloten sei für eine Fluggesellschaft in der Regel ein unabwendbares Ereignis, das keine Zahlungspflicht auslöse. (Az: BGH X ZR 138/11 und X ZR 146/11)
Reisende hatten die Deutsche Lufthansa verklagt, weil ihre für 2010 vorgesehenen Flüge von Miami nach Deutschland wegen eines Streiks der Piloten der Lufthansa annulliert worden waren. Die unteren Instanzen urteilten bisher unterschiedlich, ob in solchen Fällen eine Ausgleichszahlung von 600 Euro pro Passagier fällig wird. Diese Summe sieht die EU-Verordnung über Fluggastrechte grundsätzlich vor, wenn ein Interkontinentalflug annulliert wird. Diese Zahlungspflicht entfällt aber, wenn eine Annullierung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht - also Ereignisse, die sich nicht vermeiden lassen.