Verkehr So parken Autofahrer richtig
Vor allem in Innenstädten ist die Parkplatznot oft groß. Geparkt wird nicht selten einfach dort, wo Platz ist.
Hamburg (dpa) l Rechts ein Auto, links ein Auto, und in der Mitte bleibt noch ein schmaler Fahrstreifen für den Durchgangsverkehr – solche Parkszenarien sind Klassiker in Wohngebieten. Oft ist die Lücke dann nicht mehr groß genug für einen Rettungswagen. Wie geht es besser, und was ist erlaubt?
Die Sanktionen für die Autobesitzer seien in einer solchen Situation von verschiedenen Faktoren abhängig, erklärt Gerrit Reichel vom ACV Automobil-Club Verkehr. "Wer nicht nur hält, sondern parkt, muss sicher mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen und etwaige Abschleppkosten bezahlen", sagt er. Damit solche Situationen gar nicht erst entstehen, führt die Polizei beispielsweise in Hamburg regelmäßig zusammen mit der Feuerwehr Überprüfungsfahrten durch, um die Anwohner zu sensibilisieren.
"Das wird mitunter auch nach Hinweisen der Rettungskräfte an Problemstellen gemacht", erklärt Frank Reschreiter, Sprecher der Hamburger Innenbehörde. Fahrzeughalter, die zu wenig Platz lassen, würden dann gezielt angesprochen und darauf hingewiesen, dass sie mit ihrem Wagen Einsatzfahrzeuge behindern. Als Durchfahrtsbreite vorgeschrieben sind mindestens 3,05 Meter.
"Dies ergibt sich aus Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung, wo eine maximale Fahrzeugbreite von 2,55 Metern festgeschrieben ist. Hinzu kommt ein Sicherheitszuschlag von 50 Zentimetern", erklärt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Neuss.
Parken zwei Autos auf gleicher Höhe, muss derjenige auf diesen Abstand achten, der zuletzt parkt. Geht es bei einem Rettungseinsatz um Leben und Tod, darf ein Rettungswagen theoretisch auch ein falsch parkendes Auto zur Seite schieben. Hier komme es auf die Verhältnismäßigkeit an: "Als Ultima Ratio sind Sachbeschädigungen erlaubt, wenn sie notwendig sind, das Menschenleben zu retten", sagt Goldkamp.
Grundsätzlich ist das Parken auf normalen Ortsdurchgangsstraßen erlaubt, aber es müssen noch weitere Regeln beachtet werden. "Vor Kreuzungen und Einmündungen müssen fünf Meter Abstand gehalten werden, erklärt Goldkamp. Außerdem dürfe man nicht vor Grundstücksein- und -ausfahrten parken, vor Bordsteinabsenkungen oder über Schachtdeckeln. Darüber hinaus gelte ein Park- und Halteverbot überall dort, wo es ausgeschildert sei. Auch auf Gehwegen ist das Parken und Halten verboten.
Gerade in dicht besiedelten Wohngebieten besonders beliebt ist auch das Parken und Halten in zweiter Reihe. Zumindest das Halten neben geparkten Fahrzeugen ist in bestimmten Situationen auch erlaubt. "Werden andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, ist das Ein- und Aussteigen oder auch das Be- und Entladen kein Problem", sagt Reichel. Allerdings dürfe dies nicht länger als drei Minuten dauern. Denn das Parken in zweiter Reihe ist generell verboten.
Für Diskussionen sorgen immer wieder Stromzapfstellen mit reservierten Parkflächen für E-Autos. Denn wenn hier nicht gerade ein Stromauto aufgeladen wird, parkt gerne auch mal die Diesel- und Benzinerfraktion ihr Fahrzeug. Sehr zum Ärgernis der E-Autofahrer.
"Bewährt hat sich hier, die Stellflächen blau zu markieren, um die Besonderheiten der Ladesäulen stärker hervorzuheben und die Signalwirkung zu verbessern", sagt Reschreiter. Dies habe in Hamburg insgesamt zu weniger Parkverstößen an den E-Zapfsäulen geführt. Wer dennoch unberechtigterweise mit einem Nicht-Stromer an einer Stromtankstelle parkt, müsse damit rechnen, abgeschleppt zu werden.
Passieren kann das auch, wenn der Wagen über einen langen Zeitraum abgestellt und damit dauergeparkt wird. Verboten ist das zwar nicht, jedoch sollte man den Wagen besser im Auge behalten. "Wird zum Beispiel kurzfristig eine Haltezone für einen Umzug eingerichtet, hat der Fahrzeughalter drei Tage Zeit, das Auto umzuparken", erklärt Reichel. "Geschieht dies nicht, wird kostenpflichtig abgeschleppt."
Wer nach langer Suche endlich einen Parkplatz gefunden hat, sollte dann auch darauf achten, dass die Parkbucht wirklich groß genug ist. "Es muss immer möglich sein, dass in die Nachbarfahrzeuge gefahrlos eingestiegen werden kann", erklärt Goldkamp. Als Richtwert gelte hier ein Abstand von mindestens 70 Zentimetern.
Erschwert wird die angespannte Parkplatzsituation dem ACV zufolge auch durch die Parkangewohnheiten mancher Verkehrsteilnehmer. "Unsere Mitglieder prangern vermehrt die Parkweise von SUV-Besitzern an, die oft zwei Parkplätze blockieren, weil sie die Maße ihres Autos unterschätzen", sagt Reichel. Dadurch werde der Parkraum weiter reduziert.