Unwissenheit schützt nicht vor Steuern
Leserfragen zur Steuerpflicht beantworteten gestern Experten vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland und vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Frage: Ich bin schon lange in Rente, habe bisher keine Steuern gezahlt. Warum jetzt auf einmal?
Antwort: Auch Rentner mussten eigentlich schon immer Steuern zahlen. Seit 2005 allerdings wurde der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Altersrenten auf 50 Prozent angehoben - auch bei denen, die schon länger in Rente sind als 2005. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt allmählich an, das heißt: Wer 2005 erstmals Altersrente bekam, der hat einen steuerpflichtigen Anteil von 50 Prozent. Wer 2006 erstmals Rente bekam, hat einen steuerpflichtigen Anteil von 52 Prozent. Alle, die in diesem Jahr in Rente gingen beziehungsweise noch gehen, haben einen steuerpflichtigen Anteil von 64 Prozent. Wer 2040 in Rente geht, muss seine Rente komplett versteuern, sofern der dann gültige steuerliche Grundfreibetrag überschritten wird.
Frage: Wie hoch ist der steuerliche Grundfreibetrag?
Antwort: 2012 liegt er bei 8 004 Euro für Alleinstehende, bei 16 008 Euro für Verheiratete. Wer mit seinen Einkünften unter diesem Betrag liegt, muss keine Steuern zahlen.
Kapitalauszahlung ist bei alten Verträgen steuerfrei
Frage: Meine kapitalbildende Lebensversicherung läuft seit 1993. Sie wird jetzt bald ausgezahlt. Muss ich die Kapitalauszahlung versteuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?
Antwort: Nein, bei diesen Altverträgen ist die Kapitalauszahlung steuerfrei; andere Abgaben fallen auch nicht an.
Frage: Ich habe im Herbst einige Hektar Ackerland verkauft. Muss ich Steuern zahlen?
Antwort: Nein, so genannte Veräußerungsgewinne sind nur dann zu versteuern, wenn Kauf und Verkauf innerhalb von zehn Jahren stattfanden. Trotzdem erfährt das Finanzamt von Ihrem Geschäft, denn die Grundbuchänderungen gehen auch an die Finanzämter.
Frage: Ich bekomme Altersrente, Witwenrente und eine Unfallrente. Wegen des Unfalls habe ich eine ständige Haushaltshilfe. Kann ich die Kosten dafür von der Steuer absetzen?
Antwort: Ja, das ist möglich. Lassen Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten. Eventuell haben Sie noch weitere Kosten, die die Steuer drücken.
Frage: Mein Steuerberater riet mir zu einer Basis-Rente, weil ich alle Beiträge dafür steuerlich absetzen und meine Steuerschuld mindern kann. Stimmt das, oder wo ist der Haken?
Antwort: Tatsächlich können Sie Beiträge zu einer Rürup- oder Basis-Rente steuerwirksam ansetzen - in diesem Jahr können Sie 74 Prozent - maximal 14 800 Euro einzahlen, wenn Sie alleinstehend sind, das Doppelte, wenn Sie verheiratet sind. Wenn Sie die Rente im Alter bekommen, ist sie komplett steuerpflichtig mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Frage: Ich bin 60 Jahre alt, Bergbau-Rentner, habe vor 2005 eine Betriebsrente auf der Basis einer Gehaltsumwandlung abgeschlossen. Diese Betriebsrente wird aber erst fällig, wenn ich 65 werde. Der Versicherer hat mir angeboten, bis dahin selber einzuzahlen. Ist die Summe, die ich selber einzahlen werde, steuerlich absetzbar?
Antwort: Eine Betriebsrente funktioniert in aller Regel nur solange, wie Sie im Betrieb tätig sind und einen Arbeitgeber haben. Stimmen Laufzeitende der Betriebsrente und Ausscheiden aus dem Betrieb zeitlich nicht überein, ruht die Betriebsrente üblicherweise bis zur Auszahlung.
Frage: Welche Kosten können wir als Rentnerhaushalt steuerlich absetzen?
Antwort: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Versicherungen wie Privathaftpflicht, Kirchensteuer, Spenden, Praxisgebühr, Zuzahlungen zur Physiotherapie zum Beispiel, Fahrtkosten zum Arzt sowie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker-rechungen; außerdem gibt es einen Behindertenpauschbetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Sammeln Sie also alle Belege und lassen Sie sie von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein entsprechend einordnen.
Frage: Mein Mann und ich haben zusammen eine Rente von 1 800 Euro monatlich, sonst keine Einnahmen. Müssen wir auch Steuern zahlen?
Antwort: Wenn Sie keinerlei weitere Einnahmen haben, müssen Sie keine Steuern zahlen.
Frage: Warum steht auf den Rentenbescheiden nie, wie viel Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente abgezogen wird. Wie soll man denn so seine Rentenlücke erkennen?
Antwort: Einen Rentenbescheid bekommen Sie erst, wenn Sie wirklich Altersrente bekommen. Und in diesem Bescheid steht natürlich, wie hoch die Abgaben sind. Was Sie wahrscheinlich meinen, ist die Renteninformation, die man einmal im Jahr bekommt. Dort wird unter anderem Ihre Bruttoaltersrente aufgrund Ihrer gezahlten Beiträge prognostiziert.
Frage: Ich bekomme 600 Euro Unfallrente, meine zu erwartende Altersrente liegt bei 1 500 Euro. Wird mir die Rente gekürzt?
Antwort: Es könnte sein, dass aufgrund der Unfallrente Ihre Altersrente gekürzt wird. Das ist im SGB VI, Paragraf 97, geregelt. Gesetzliche Unfallrenten sind steuerfrei. Allerdings kann es sein, dass Sie Ihre Altersrente versteuern müssen. Lassen Sie sich beraten.
Frage: Wir sind seit 1992 Rentner, haben zusammen cirka 2 500 Euro Bruttorente, keine weiteren Einkünfte. Müssen wir Steuern zahlen?
Antwort: Für Sie fallen keine Steuern an.
Frage: Ich habe eine Riester-Rente abgeschlossen, weil ich jährlich 2 100 Euro an Beiträgen steuerlich absetzen kann. Wenn die Riester-Rente ausgezahlt wird, ist sie wohl zu 100 Prozent steuerpflichtig. Was ist aber, wenn der steuerliche Grundfreibetrag dann so hoch ist beziehungsweise meine Einnahmen im Alter so niedrig sind, dass ich gar keine Steuern zahlen muss?
Antwort: In diesem Fall bestünde keine Steuerpflicht.
Frage: Meine Eltern sind 85 und 89 Jahre alt. Sie haben zusammen eine Nettorente von 2 300 Euro, keine weiteren Einnahmen, keinen Grundbesitz. Müssen sie Steuern zahlen? Sie sind immer wieder verunsichert durch die Berichterstattung in den Medien.
Antwort: Rentnerehepaare, die zusammen bis knapp 3 000 Euro Bruttorente monatlich bekommen und keinerlei weitere Einnahmen haben, müssen keine Steuern zahlen. Wenn Ihre Eltern ganz sicher gehen wollen, können sie sich ihre steuerliche Situation von einem Lohnsteuerhilfeverein durchrechnen lassen.
Von der privaten Rente nur einen Teil versteuern
Frage: Wann brauche ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Ich bin alleinstehend.
Antwort: Diese Bescheinigung sollten Sie sich besorgen, wenn Sie zwar keine Steuern zahlen, weil Sie mit Ihren Einnahmen unter dem Grundfreibetrag liegen, wohl aber Zinseinkünfte über 801 Euro im Jahr haben.