1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Täter droht lebenslänglich

Rewe-Räuber Täter droht lebenslänglich

1000 Euro hat Marek K. bei einem Überfall in Burg erbeutet. Es war einer von bundesweit 24.

Von Tobias Dachenhausen 04.02.2016, 06:00

Hannover/Burg l Er trat allein an die Kasse, legte eine Schokolade auf das Band. Als die Kassiererin des Burger Einkaufsmarktes am Conrad-Tack-Ring am Abend des 12. August abkassieren wollte, zog der Mann eine Pistole und forderte Geld. Ein Schuss löst sich und streift die Kassiererin am Bein. Der Täter entkommt mit 1000 Euro in bar. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Suchaktion nach dem 40- bis 50-jährigen Mann. „Wir haben eine heiße Spur“, sagte Polizeisprecher Thomas Kriebitzsch damals noch nach einer großangelegten Befragungsaktion Ende August im Wohngebiet Burg-Süd. Doch der Erfolg blieb aus. Eine gefundene Patrone lag zu diesem Zeitpunkt noch im Landeskriminalamt zur Untersuchung.

Die Burger Verkäuferin hatte noch Glück im Unglück: Vier Monate später wurde ein 21-jähriger Kunde bei einem Überfall eines Einkaufsmarktes in Hannover erschossen, als er einer Kassiererin helfen wollte. Es ist die gleiche Waffe und der gleiche Täter, der auch die Burger Verkäuferin bedroht hatte. Der Pole Marek K. wurde im Juni 2015 nahe Dresden festgenommen. Seit Mitte Dezember 2015 muss sich der 42-Jährige wegen Mordes, schweren Raubs, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes vor dem Landgericht Hannover verantworten.

Insgesamt 24 Raubüberfälle auf Supermärkte und Discounter legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last. Ungewöhnlich ist, dass die Anklagebehörde auch die Verhängung einer Sicherungsverwahrung fordert, da K. einen erheblichen Hang zur Begehung von Straftaten an den Tag gelegt habe.

Die Verlesung der Anklageschrift dauerte nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) 30 Minuten. Demnach fanden die Taten zwischen Februar 2014 und Juni 2015 in verschiedenen Bundesländern statt: in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Brandenburg und Bayern. Am 4. Dezember 2014 kam es zum folgenschwersten Unglück: Ein 21-jähriger Kunde, der in einem NP-Supermarkt in Hannover-Stöcken mit einer mit leeren Flaschen gefüllten Tüte auf den Räuber einschlug, wurde von dem Täter mit zwei Schüssen niedergestreckt und starb noch am Tatort. Ein weiterer Kunde wurde von einer Kugel aus einer 7,65-Millimeter-Pistole in den Oberschenkel getroffen und schwer verletzt. Wie Staatsanwalt Martin Lienau laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zum Prozessauftakt sagte, habe Marek K. den 21-Jährigen aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat niedergestreckt; jeder der beiden Schüsse - in den Kopf wie in den Oberkörper - wäre tödlich gewesen. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.

Nach der Vernehmung des Ermittlungsführers der Ermittlungsgruppe „Discounter“ und dem damit verbundenen vorläufigen Abschluss der Beweisaufnahme zu den acht angeklagten Supermarktüberfällen, bei denen der Täter Schüsse abgegeben hat, hält es das Schwurgericht für sehr wahrscheinlich, dass der Angeklagte Marek K. diese Taten begangen hat. Darunter auch der Überfall in Burg im August 2014. „Diese Annahme beruht im Wesentlichen auf einer vorläufigen Gesamtwürdigung der an den einzelnen Tatorten aufgefundenen und in der bisherigen Beweisaufnahme bereits eingeführten DNA-, Finger- und ballistischen Spuren, die allesamt mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Angeklagten zuzuordnen seien“, so Gerichtssprecher Dr. Stephan Loheit. Zudem sei die Vorgehensweise des Täters in allen Fällen die gleiche gewesen und er habe stets Munition des selben Herstellers benutzt. Weiterhin hätten die vernommenen Zeugen übereinstimmend einen Täter beschrieben, der dem Angeklagten zumindest ähnelt, so der Gerichtssprecher. Zu der Tat in Hannover-Stöcken nimmt das Schwurgericht an, dass Marek K. „mit direktem Tötungsvorsatz zum Erhalten der Beute“ gehandelt hat. Insoweit nimmt das Schwurgericht derzeit das Vorliegen eines Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung an.

Hinsichtlich des zu erwartenden Strafmaßes geht das Schwurgericht vorläufig von lebenslanger Freiheitsstrafe aus. Die Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt gefordert, sieht die Kammer mangels der Feststellung eines Hanges des Angeklagten zu erheblichen Straftaten derzeit als nicht gegeben an.

Momentan sitzt Marek K. in der Justizvollzugsanstalt Sehnde. Laut HAZ lebte er bis zu seiner Verhaftung im Juni 2015 in Polen. Er habe zwei Kinder, fünf und sieben Jahre alt, aus erster Ehe sowie mit seiner jetzigen Partnerin eine anderthalb Jahre alte Tochter. Die Hauptverhandlung wird am 16. Februar am Landgericht Hannover fortgesetzt.