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Flüchtlinge Kapazitäten sind nicht erschöpft

Die Flüchtlingsströme reißen nicht ab. Angekommen, müssen die Kinder ebenso zur Schule gehen wie die Deutschen. Platz ist genug in Burg.

07.02.2016, 19:00

Burg l Ob in Niegripp oder im Stadtgebiet Burg, die Kinder von Flüchtlingen haben einen Platz an den Schulen gefunden.

In der Grundschule „J. H. Pestalozzi“ lernen derzeit 20 Kinder, an der „Albert-Einstein“ sind es zehn und auf die Grundschule „Burg-Süd“ gehen drei Kinder. „Zudem sind noch sechs Kinder in Niegripp“, stellt Stadtsprecher Bernhard Ruth im Gespräch mit der Volksstimme klar. Da die Stadt lediglich für die Grundschulen die Verantwortung trägt, ist es der Landkreis Jerichower Land, der für die weiterführenden Bildungseinrichtungen zuständig ist. Deren Sprecherin Claudia Hopf-Koßmann erklärt auf Nachfrage, dass sich zum Stichtag Oktober 2015 32 Sekundarschüler im Landkreis befänden. Hinzukommen sechs Kinder auf einer Gemeinschaftsschule, eines auf der Förderschule und 20 junge Erwachsene besuchen eine Berufsbildende Schule.

Aktuell sei es in der Ihlestadt noch möglich, Kinder aufzunehmen. Die Möglichkeit der Aufnahme von Schülern unterscheide sich von Grundschule zu Grundschule. „Die Aufnahmemöglichkeit richtet sich danach, wie viel Züge die Schule aufweist, welche Klassenstärke derzeit vorhanden ist und wie viele Arbeitsplätze die jeweiligen Klassenräume aufweisen“, erklärt der Stadtsprecher. In manchen Schulen sind räumliche Kapazitäten vorhanden, aber keine personellen Ressourcen. Das Landesschulamt sucht seit geraumer Zeit händeringend nach neuem Personal.

Auch Hopf-Koßmann bestätigt, dass an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises „keine Informationen“ vorlägen, dass die Kapazitätsgrenzen erreicht sind. Aktuell würden auch keine weiteren Kinder auf die Schulen in der Stadt verteilt werden. Im Landratsamt gebe es „noch keine Kenntnis“ darüber, wann die Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf die Landkreise und kreisfreien Städte wieder aufgenommen wird.

Wenn neue schulpflichtige Kinder und Jugendliche den Landkreis erreicht haben, befasst sich zuallererst die Ausländerbehörde mit ihnen. Unter anderen klären die Mitarbeiter die Gültigkeit und Anerkennung vorhandener Zeugnisse und sonstiger schulischer Nachweise. „Der Landkreis nimmt auch die Funktion der ‚Zentralen Anlaufstelle‘ wahr und meldet unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen dem Landesschulamt die schulpflichtigen Kinder“, klärt Bernhard Ruth weiter auf.

Die Sachbearbeiter im Landesschulamt wiederum seien „für die Zuweisung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in eine Schule der entsprechenden Schulform verantwortlich“. Erst dann kommen die Kommunen, wie die Stadt Burg, ins Spiel. „Von dort aus kann im Einvernehmen mit den betreffenden Schulen und zuständigen Gemeinden die Verteilung der Schüler mit Migrationshintergrund/Flüchtlingskinder gesteuert werden“, ergänzt Ruth.

Die Kinder können auch einen Kindergarten besuchen. Im Gegensatz zur Schule, besteht hierbei aber keine Pflicht. „Laut des Kinderförderungsgesetzes hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Sachsen-Anhalt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung“, betont Kreissprecherin Hopf-Hoßmann: „Dabei wird keine Unterscheidung nach Nationalität vorgenommen.“

In den Einrichtungen angekommen, kümmern sich beispielsweise Integrationslehrer oder Mitarbeiter von ehrenamtlichen Projekten um die Kinder, damit sie sich schnell in dem neuen Land heimisch fühlen und die Sprache leicht erlernen können. Neue Flüchtlinge sollen noch im Februar im Jerichower Land ankommen.