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Giftmüllgrube Brüchau Eilrechtsschutzantrag: Was der BUND jetzt verhindern will

Der BUND will nicht tatenlos zusehen, dass in der Giftmüllgrube Brüchau Tatsachen geschaffen werden, noch bevor über seine Klage entschieden ist.

Von Cornelia Kaiser 12.01.2026, 16:12
Im August 2025 hatten Menschen aus Brüchau und Umgebung, aber auch Politiker, dagegen demonstriert, dass ein Teil des Giftmülls vor Ort eingekapselt werden darf.
Im August 2025 hatten Menschen aus Brüchau und Umgebung, aber auch Politiker, dagegen demonstriert, dass ein Teil des Giftmülls vor Ort eingekapselt werden darf. Archivfoto: Cornelia Kaiser

Brüchau - Die Umweltschutz-Organisation BUND hat am Montag beim zuständigen Verwaltungsgericht einen sogenannten Eilrechtsschutzantrag eingereicht. Damit soll verhindert werden, dass demnächst auf dem Gelände der Giftschlammgrube in Brüchau unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden, die nicht dem ursprünglichen Zulassungsbescheid des zuständigen Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) entsprechen.