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Neues Bestattungsgesetz Gardelegener Friedhof plant Raum für Sternenkinder

Ein neues Gesetz soll in Sachsen-Anhalt künftig für mehr Einheitlichkeit und Würde im Umgang mit Sternenkindern sorgen. Auch die Stadt Gardelegen hat dazu bereits konkrete Pläne.

Von Cornelia Ahlfeld 06.11.2025, 11:45
Auf dem Südfriedhof in Halle gibt es bereits eine Sternenkinder-Grabanlage. Auch auf dem Gardelegener Friedhof soll eine Sternenkinder-Anlage ausgewiesen werden.
Auf dem Südfriedhof in Halle gibt es bereits eine Sternenkinder-Grabanlage. Auch auf dem Gardelegener Friedhof soll eine Sternenkinder-Anlage ausgewiesen werden. Archivfoto: Steffen Schellhorn

Gardelegen. - Der Umgang mit sogenannten Sternen- oder Engelskindern ist bundesweit völlig unterschiedlich geregelt. In Sachsen-Anhalt gibt es bisher für fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm, die kein Lebenszeichen gezeigt haben, keine Bestattungspflicht. Das wird sich mit dem neuen Bestattungsgesetz ändern. Mitte September hatte der Landtag eine umfassende Novelle des Gesetzes verabschiedet, das im Mai 2026 in Kraft treten wird.