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Amtsgericht Gardelegen Kinderpornografie auf dem Handy: Erneut Bewährung für Gardelegener

Wegen kinderpornografischen Inhalten auf dem Handy: Ein 51-Jähriger aus der Einheitsgemeinde Gardelegen wurde zum wiederholten Male zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Von Stefanie Herrmann 26.01.2024, 17:14
Auf seinem Handy hatte ein 51-Jähriger unter anderem ein Bild eines fünf- bis siebenjährigen Mädchens gespeichert. Er wurde wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt.
Auf seinem Handy hatte ein 51-Jähriger unter anderem ein Bild eines fünf- bis siebenjährigen Mädchens gespeichert. Er wurde wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Gardelegen - Deutliche Worte richtete Richter Axel Bormann am Donnerstag in seiner Urteilsbegründung an einen Mann aus der Einheitsgemeinde Gardelegen, der wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte nach Paragraph 184b Strafgesetzbuch verurteilt wurde. „Was Sie gemacht haben, finde ich persönlich äußerst verwerflich, äußerst widerlich, nicht nachzuvollziehen“, erklärte Bormann, der gemeinsam mit seinen beiden Schöffinnen die von der Staatsanwältin geforderte Strafe auch noch verschärfte.