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Trotz fehlender Qualifikation Ex-Amtsärztin im Kreis Stendal darf wieder Leichenschauen durchführen

Die frühere Leiterin des Gesundheitsamtes Stendal hat gegen den Wegfall der lukrativen Nebentätigkeit geklagt. Ihr fehlt die nötige Qualifikation. Warum sie trotzdem Recht bekommen hat.

Von Andreas König 20.08.2025, 16:31
Das Krematorium in Stendal. Vor der Einäscherung sind zwei  Leichenschauen gesetzlich vorgeschrieben.
Das Krematorium in Stendal. Vor der Einäscherung sind zwei Leichenschauen gesetzlich vorgeschrieben. Foto: Andreas König

Stendal - Sie ist im Unfrieden mit ihrem Dienstherren gegangen: Dr. Iris Schubert, einst Amtsärztin und Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Stendal, arbeitet inzwischen für den Bördekreis. Die äußerst lukrativen zweiten Leichenschauen für das Krematorium Stendal durfte sie nicht mehr vornehmen. Bis jetzt.