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Mehr Aufgaben für Amtsgerichte Neue Regeln vor Gericht: Was sich für Bürger in Salzwedel und Gardelegen ändert

Seit Jahresbeginn können Bürger in Salzwedel und Gardelegen viele Zivilklagen direkt beim Gericht vor Ort einreichen. Was die Reform konkret bedeutet.

Von Elisa Schulz 20.01.2026, 09:31
Amtsgerichte dürfen seit Anfang des Jahres einen höheren Streitwert verhandeln.
Amtsgerichte dürfen seit Anfang des Jahres einen höheren Streitwert verhandeln. imago images / Steinach

Salzwedel/Gardelegen. - Seit dem 1. Januar 2026 gelten bundesweit neue Regeln dafür, welches Gericht für einen Zivilrechtsstreit zuständig ist. Mit der Reform soll die Justiz bürgernäher gemacht und die Amtsgerichte gestärkt werden. Für viele Menschen in Salzwedel und Gardelegen bedeutet das vor allem: Mehr Verfahren können direkt vor Ort verhandelt werden, lange Wege zum Landgericht entfallen häufiger.

Auslöser der Reform ist eine Änderung der sogenannten Streitwertgrenze. Der Streitwert gibt an, um welchen Geldbetrag gestritten wird. Bislang galt: Ging es um mehr als 5.000 Euro, musste eine Klage beim Landgericht eingereicht werden. Seit Jahresbeginn liegt diese Grenze bei 10.000 Euro. Damit fallen deutlich mehr Zivilprozesse in die Zuständigkeit der Amtsgerichte.

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Ganz praktisch heißt das: Wer etwa 7.500 oder 9.000 Euro aus einem Vertrag, einer Rechnung oder einem Schadenersatzanspruch einklagen möchte, kann sich nun direkt an das Amtsgericht in Salzwedel oder Gardelegen wenden. „Wenn ein Kläger 7.500 Euro einklagen wollte, musste er sich bisher an das Landgericht wenden. Nunmehr kann er direkt beim Amtsgericht klagen“, erklärt Michael Steenbuck, Richter am Landgericht Stendal.

Kaum Änderungen für die Gerichte

Für die Bürger hat diese Änderung mehrere Vorteile. Verfahren finden näher am Wohnort statt, Fahrten zum Landgericht in Stendal sind seltener nötig. Außerdem besteht vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang. Wer möchte, kann sich selbst vertreten und dadurch Kosten sparen. Gerade für Privatpersonen, kleinere Betriebe oder Handwerksunternehmen kann das den Zugang zur Justiz erleichtern.

Wie stark sich die Reform auf die Amtsgerichte vor Ort auswirkt, dürfte überschaubar bleiben. Am Amtsgericht Gardelegen waren im Jahr 2025 insgesamt 379 Zivilverfahren anhängig. Statistische Auswertungen des Landgerichts im Vorfeld der Reform zeigten, dass rund sieben Prozent der bislang beim Landgericht verhandelten Zivilsachen unter der neuen Grenze von 10.000 Euro lagen. Diese Verfahren verteilen sich künftig auf die vier Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Stendal. Nach Salzwedel, Gardelegen, Stendal und Burg.

„Für das Amtsgericht Gardelegen blieben damit acht Verfahren übrig, die wirklich on top dazukommen“, so Steenbuck. Für Salzwedel ist mit einer ähnlichen Größenordnung zu rechnen.

Längere Wartezeiten müssen Bürger deshalb nicht befürchten. „Mit gravierenden Auswirkungen für die rechtsuchenden Bürger rechne ich allerdings nicht, weil der Mehraufwand gering ist. Das kommt ja auch nicht schlagartig, sondern baut sich langsam auf“, so Steenbuck.

Komplexe Streitigkeiten bleiben beim Landgericht

Hinter den Kulissen mussten die Gerichte vor allem ihre Technik anpassen. Programme für Kostenrechnungen, Hinweise und Rechtsmittelbelehrungen wurden aktualisiert. Zusätzliches Personal werde nicht eingestellt; nach Einschätzung des Justizministeriums sind die Amtsgerichte ausreichend besetzt, sagt der Richter.

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Nicht alle Verfahren wandern durch die Reform zu den Amtsgerichten. Bestimmte besonders komplexe Streitigkeiten werden nun unabhängig vom Streitwert festen Gerichten zugewiesen. Dazu gehören unter anderem Arzthaftungssachen. „Eine Arzthaftungssache mit einem Streitwert von 1.000 Euro musste bis zum Jahreswechsel beim Amtsgericht anhängig gemacht werden, nunmehr beim Landgericht“, erläutert Steenbuck. Hintergrund ist die stärkere Spezialisierung der Justiz.

Weitere Änderungen betreffen Rechtsmittel. So wurden bundesweit die Wertgrenzen für Berufungen angehoben, ebenso die Schwelle für eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Diese ist künftig erst ab einem Streitwert von 25.000 Euro möglich.

Wichtig sei zudem eine Übergangsregelung: Die neuen Zuständigkeitsregeln gelten nur für Verfahren, die ab dem 1. Januar 2026 neu eingeleitet werden. Klagen, die bereits vorher bei Gericht eingegangen sind, werden noch nach den alten Regeln behandelt.