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Saalmieten Vier Preise für kommunale Räume

Einheitliche Nutzungsbedingungen sollen künftig für alle kommunalen Räumlichkeiten in Gardelegen gelten. Die Preise sollen gestaffelt sein.

Von Gesine Biermann 17.10.2017, 03:00

Gardelegen l Diskutiert wird sie schon seit Jahren, nun aber liegt sie schriftlich vor: Während ihrer nächsten Sitzung sollen die Stadträte von Gardelegen die neue Nutzungs- und Nutzungsentgeltordnung für kommunale Einrichtungen der Einheitsgemeinde verabschieden. Damit soll nun endlich auch in diesem Bereich eine Gleichbehandlung erfolgen. Bislang waren für jeden Ortsteil unterschiedliche Preise angesetzt. Das soll nun anders werden.

Allerdings werden dennoch nicht alle Einrichtungen gleich teuer sein. Als Kriterium für die Kosten hat die Verwaltung die Größe angesetzt. Vorgeschlagen werden in der Beschlussvorlage fünf Kostenkategorien von unter 100 Quadratmetern als preiswerteste Variante, bis zu Räumlichkeiten über 300 Quadratmetern als teuerste Option. Zudem soll, zum Beispiel für kurze Sitzungen oder Trauerfeiern, eine kostengünstige Mietmöglichkeit, unabhängig von der Größe der Räumlichkeit angeboten, werden.

Insgesamt 44 Räumlichkeiten werden in der neuen Verordnung beschrieben. Die meisten davon, nämlich 18, vom Algenstedter Sportlerheim bis zum Zichtauer Waldbadcafé werden für den günstigsten Tagesmietpreis zu haben sein.

Für lediglich fünf Mietobjekte – nämlich für die Gardeleger Willi-Friedrichs-Sporthalle in der großen Variante, für die komplette Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser in Berge, Jeseritz und Köckte sowie für das Letzlinger Kulturhaus soll dann der Höchstpreis von 200 Euro gelten.

Sowohl für die drei Dorfgemeinschaftshäuser als auch für die Sporthalle in Gardelegen sind allerdings auch preiswertere Varianten möglich. Wer zum Beispiel in Jeseritz auf den zweiten Saal verzichtet, oder in der Sporthalle den Kraftraum nicht für seine Veranstaltung benötigt, rutscht automatisch ein oder zwei Kategorien nach unten und spart so Geld.

Gar nichts bezahlen müssen laut der Vorlage alle kommunalen Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Jugendclubs.

Und auch ortsansässige Vereine, Wohfahrtsverbände und deren Selbsthilfegruppen, die Kameraden der Feuerwehr oder die Ortschaftsräte müssen – zum Beispiel für Anlässe wie Jahreshauptversammlungen oder ähnliches – keine Miete entrichten. Allerdings gilt das nur für Veranstaltungen, die nicht kommerziellen Zwecken dienen, und nur für innerörtliche Veranstaltungen.

Mehr bezahlen – und zwar das Doppelte – müssen Nutzer auch, wenn sie die Räumlichkeiten für kommerzielle Veranstaltungen nutzen wollen.

An die Vermietung der kommunalen Räume sind künftig zudem einheitliche Bedingungen geknüpft. So muss in jedem Fall ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Zudem soll es eine Rangfolge geben, nach der die Örtlichkeiten vermietet werden. Vorrang hat dabei immer die Stadt, danach gemeinnützige Veranstaltungen anderer Nutzer und erst dann stehen in der Rangfolge die privaten Nutzer, die die Räume zum Beispiel für eine Familienfeier brauchen.

In der Nutzungsvereinbarung verpflichtet sich der Vertragspartner der Stadt zur Einhaltung verschiedener Pflichten. So haftet er laut Vertrag zum Beispiel für verlorengegangene Schlüssel oder demolierte Einrichtungsgegenstände, muss den Lärmschutz, das Nichtrauchergesetz und die Jugendschutzbestimmungen beachten.

Wer sich an wichtige Maßgaben nicht hält, Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlässt und so möglicherweise „strafbaren Handlungen“ Vorschub leistet, soll künftig mit einer Vertragsstrafe von 2500 Euro belangt werden können. Eine Nutzung entgegen der Vereinbarung oder Verstöße gegen die Hausordnung ziehen immerhin noch eine Vertragsstrafe von 500 Euro nach sich.

Künftig müssen alle Nutzer zudem ihre Abfälle selbst entsorgen und Verbrauchsmittel wie Toilettenpapier, Seife Handtücher oder Spülmittel selbst mitbringen.

Neu für viele Bürger oder Vereinsvorstände dürfte zudem der Paragraph 10 – Sicherheitsleistungen – sein. Laut diesem soll die Stadt in „begründeten Fällen“ künftig berechtigt sein, eine Kaution von 500 Euro zu verlangen. Der Stadtrat berät am 6. November über all diese Vorschläge.