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Finanzen Im Antragsgestrüpp verheddert

Die Stadt Genthin redet über den Landkreis, nicht aber mit ihm. Es geht um Zuwendungen an finanzschwache und sparwillige Kommunen.

Von Simone Pötschke 04.02.2020, 05:00

Genthin l Genthin muss weiter auf die finanzielle Belohnung eines harten Sparkurses warten, den der Stadtrat mit dem Haushalt 2017 in Gang gesetzt hatte. Bereits am 5. September 2017 hatte die Stadt einen von der Kommunalaufsicht abgesegneten Antrag auf Zuweisungen aus dem sogenannten Ausgleichsstock, dem Zuschussprogramm des Landes für finanzschwache Kommunen, gestellt.

Bis Dezember passierte in der Angelegenheit nicht viel. Auf stetige Nachfrage von Alexander Otto (CDU) gab es von der Verwaltung monatelang immer wieder die Auskunft, dass es seit der Eingangsbestätigung des Antrages keinen Fortgang geben habe. Neidvoll ging der Blick nach Jerichow, das erfolgreich einen solchen Antrag mit Unterstützung des Landkreises durchboxen konnten.

Otto konnte wie alle anderen Stadträte nun einer Informationsvorlage entnehmen, dass die Stadt im Dezember durch das Finanzministerium darüber informiert wurde, über den Antrag hinaus „weiter beim Geldgeber liefern zu müssen“. Das regelt ein inzwischen in Kraft getretener Runderlass, der für alle antragstellenden Kommunen verbindlich ist. Für Genthin bedeutet dies, dass unter anderem die vom Rechnungsprüfungsamt gecheckten Jahresabschlüsse der Jahre 2014 bis 2016 vorzulegen sind. Erst mit diesen Unterlagen wird über den Antrag aus Genthin entschieden.

Otto hakte hier erwartungsgemäß ein: „Ich komme mal wieder auf mein Standard-Thema zurück“, holte er auch bei der jüngsten Stadtatssitzung aus. Otto spulte ein ganzes Paket an offenen Fragen ab, die mit der aktuellen Abforderung der Unterlagen im Raum stünden. Könnten überhaupt Termine und Fristen eingehalten werden? Sei die Hoffnung der Stadt auf Mittelzuweisung mit den neuen Regelungen aussichtslos, wenn jetzt neue weitere bürokratische Hürden genommen werden müssten? Er sprach Kämmerin Janett Zaumseil direkt an: „Wurde mit dem Landkreis Kontakt aufgenommen und versucht zu verhandeln.“

Ein Ja oder Nein vermied die Kämmerin, wobei Letzteres wohl die Frage beantwortet hätte. Die Kämmerin informierte, dass mit dem Rechnungsprüfungsamt ein Prüftermin für den Jahresabschluss 2014 Ende April vereinbart worden sei. Kurzfristige Prüftermine für die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 seien, so die Kämmerin, beim Landkreis nicht erhältlich. Daraufhin habe die Stadt eine Fristverlängerung zur Vorlage der geforderten Unterlagen beim Finanzministerium bis zum 1. April gebeten. Dem sei, wie Landrat Steffen Buchhardt (SPD) sagte, inzwischen zugestimmt worden.

Genthin bleibt damit also weiterhin in der Warteschleife auf Bedarfszuweisung. Unnötig und viel zu lange, wenn es nach Klaus Voth (CDU-Fraktionschef) geht. Nur unter der Voraussetzung, dass Genthin die Bedarfszuweisung erhält, hätte die CDU-Fraktion dem Haushalt überhaupt zugestimmt. „Es ist ein sehr langer Zeitraum vergangen. Dass ein Jahresabschluss benötigt wird, weiß man länger“, teilte er in Richtung Verwaltung aus. „Wenn ich Bürgermeister wäre, hätte ich mir schon längst einen Termin beim Landrat geholt“.

Damit wäre der Bürgermeister vermutlich gut beraten gewesen. Aber: Solch ein Wunsch sei nicht geäußert worden. Das versicherte Landrat Buchhardt auf Volksstimme-Anfrage. Ein Vorsprache-Termin beim Rechnungsprüfungsamt „war und ist selbstverständlich, auch kurzfristig, jederzeit möglich“.

Im Hinblick auf das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, darauf verweist der Landrat, sei es jedoch nicht möglich, die Jahresabschlüsse der Jahre 2014, 2015 und 2016 nun gemeinsam und in Windeseile aufzustellen und prüfen zu lassen. Jeder Jahresabschluss sei innerhalb von vier Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Bei der Erstellung der ausstehenden Jahresabschlüsse spricht Buchhardt in Genthin von „anhaltenden rechtswidrigen Zuständen“.

Burchhardt ist alles andere als zufrieden mit der Arbeit der Stadt Genthin und moniert klar und unmissverständlich eine „unzureichende Kommunikation seitens der Stadt“. „Anstatt über den Landkreis zu sprechen, sollte man uns lieber direkt kontaktieren.“ Wie es auch Jerichow in einem solchen Verfahren getan habe.

Genthin steckte 2016 in einem zehn Millionen-Euro-Loch, zum Ende des Jahres 2017 drohte die Zahlungsunfähigkeit. Um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten, stimmte der Stadtrat mit dem Haushalt 2017 zähneknirschend schmerzhaften Steuer-erhöhungen und Kürzungen freiwilliger Aufgaben zu. Auch aus besonderem Kalkül heraus: Denn als Belohnung für finanzschwache Kommunen wie Genthin, die in der Schuldenfalle „hart durchgegriffen haben“, stellte das Land die sogenannte Zahlungen aus dem Ausgleichsstock in Aussicht.