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Stadtrat Genthiner Bürgermeister Matthias Günther vor erneutem Abwahlverfahren

Abstimmung vom April fehlerhaft. Stadtrat muss im Mai erneut zu drei Beschlüssen der vergangenen Sitzung beraten.

12.05.2021, 20:08
Der Genthiner Bürgermeister Matthias Günther muss sich möglicherweise erneut einem Abwahlverfahren stellen.
Der Genthiner Bürgermeister Matthias Günther muss sich möglicherweise erneut einem Abwahlverfahren stellen. Nadin Hänsch

Der auf der Sonderstadtratssitzung vom 29. April abgewiesene Antrag auf Abwahl des Genthiner Bürgermeisters Matthias Günther (parteilos) ist von der Kommunalaufsicht für nicht rechtswirksam erklärt worden. Das bestätigte Landrat Steffen Burchhardt (SPD) auf Nachfrage der Volksstimme.

Matthias Günther als Betroffener habe sich bei der Diskussion im Stadtrat zum Abwahlverfahren nicht an das Mitwirkungsverbot gehalten. Er hätte zu Beginn der Sitzung zwar eine Stellungnahme abgegeben und sein Mitwirkungsverbot erklärt, aber dennoch durch Redebeiträge die Willensbildung der Stadträte beeinflusst, erklärte Burchhardt.

Mit der Beanstandung der Sondersitzung durch die Kommunalaufsicht kann erneut der Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den Bürgermeister gestellt werden. Es gelten keine Sperrfristen.

Abwahlverfahren im April scheiterte an Zweidrittelmehrheit

In der Sondersitzung des Genthiner Stadtrates im April war die notwendige Zweidrittel-Mehrheit für ein Abwahlverfahren nicht zustande gekommen.

17 Räte, vor allem aus der antragstellenden Wählergemeinschaft Genthin-Parchen-Mützel und der CDU, stimmten für den Antrag. Notwendig wären bei 28 stimmberechtigten Räten aber 19 von ihnen gewesen.

Falls diese Stimmenanzahl beim nächsten Anlauf zusammenkommt, müsste der Stadtrat etwa eine Woche später einen Beschluss für die Abwahl treffen. Dieser würde dann drei Viertel der Stimmen, also 21 Stimmen der Räte benötigen.