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Ausgesetzes Baby Osterwieck fragt nach dem Warum

Ein schockierender Fund in Osterwieck: Ein Neugeborenes, nackt auf kalten Gehwegplatten. Die Nachricht erschüttert nicht nur die Einwohner.

Von Sandra Reulecke 10.07.2019, 01:01

Osterwieck l Was bewegt eine Mutter, ihr Neugeborenes auszusetzen? Wie verzweifelt muss sie sein? Was passiert mit dem Kind? Es sind viele Fragen, die die Menschen in Osterwieck und darüber hinaus gerade beschäftigen. In der Fallstein-Stadt ist in der Nacht zum Dienstag ein Neugeborenes ausgesetzt worden. Ein Junge, unbekleidet, noch voller Blut und Käseschmiere von der Geburt. Unterkühlt, aber am Leben. „Sein Zustand ist stabil“, teilt die Polizei mit.

Die Mutter des Kindes konnte innerhalb weniger Stunden dank mehrerer, teils anonymer, Hinweise ermittelt werden. Bei der Frau handelt es sich um eine 30-jährige Deutsche, wie Frank Küssner von der Polizeiinspektion Magdeburg mitteilt. Nähere Angaben, zum Beispiel zum genauen Wohnort oder dem gesundheitlichen Zustand der Frau, könne er aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit noch nicht machen. Auch, mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen die Frau rechnen muss, werde noch geklärt.

Um das bewerten zu können, müsse erst die Akte auf seinem Tisch liegen, sagt Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck. Damit ist erst am Mittwoch, 10.Juli, zu rechnen. Allgemein lasse sich sagen, dass mehrere Straftatbestände in einem solchen Fall infrage kämen. „Versuchte Tötung ist denkbar oder auch Aussetzung“, erläutert Roggenbuck. Entsprechend sei mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren zu rechnen. Aber: Die Umstände, die zu einer solchen Tat führen sowie die psychische Verfassung der Mutter – über die normalerweise ein psychologisches Gutachten Auskunft gibt – spielen bei der Bemessung des Strafrahmens eine Rolle, so der Staatsanwalt. Ohne die Fallakte und damit Genaueres zu der Frau zu wissen, liege alles erst einmal im Bereich der Spekulationen.

Ähnlich gelagert ist die Antwort von Jens Gregor, leitender Oberarzt an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Harzklinikum, zu den Beweggründen der Frau. „Grundsätzlich ist eine psychologische Bewertung eines solch schwerwiegenden Ereignisses aus der Ferne nicht möglich“, teilt er mit. Es sei zu vermuten, dass die Frau eine schwere Krisensituation erfahren hat, aus der sie keinen anderen Ausweg gesehen habe. Jedoch sei die Frage nach dem Warum nicht seriös zu beantworten, ohne etwas von der Frau zu kennen. So spielen unter anderem ihre Herkunft, etwaige Vorerkrankungen, die Zahl bisheriger Schwangerschaften oder, ob es eventuell Konflikte in ihrem Umfeld gegeben hat, eine Rolle in der Ursachenforschung.

Für Osterwiecks Bürgermeisterin Ingeborg Wagenführ (Buko) ist die Tat unbegreiflich angesichts der vielen Anlaufstellen für Schwangere, die mit ihrer Lebenssituation nicht zurecht kommen. „Wir sind ein kleiner Ort, in dem jeder jeden kennt, jeder jedem hilft, man duzt sich – ich kann nicht begreifen, warum die Mutter sich an niemanden wenden konnte, um Hilfe zu suchen.“ Es sei „einer der schwärzesten Tage“ ihrer Amtszeit, sagt sie. Wie nah ihr die Situation geht, ist nicht zu überhören.

Das gilt auch für Norman Steiger. Er war derjenige, der den Jungen kurz nach Mitternacht am Eingang des Mehrparteienhauses am Kälberbachsweg gefunden hat. „Ich bin nach Hause gekommen und habe etwas zwischen den Fahrrädern liegen sehen“, berichtet er. Das „Etwas“ hat sich als neugeborener, nackter Säugling entpuppt, den er schnell mit in seine Wohnung nahm, damit das Kind nicht noch weiter auskühlt. Während er auf Polizei und Rettungsdienst wartete, bekam der 36-Jährige von einem Mitarbeiter der Rettungsleitstelle telefonisch Anweisungen für Erste-Hilfe-Maßnahmen. „Er hat mir erklärt, wie ich die Nabelschnur abbinden muss“, berichtet der Osterwiecker, noch immer sichtlich geschockt.

Er sei froh, dass der Junge nicht in Lebensgefahr schwebe und nun von Fachpersonal im Wernigeröder Harzklinikum betreut wird. „Ich hoffe, dass er in gute Hände kommt und ein gutes Leben hat“, sagt Steiger, selbst Vater.

Die Zukunft des Babys liegt noch im Ungewissen. „Das Kind wird zunächst weiter im Krankenhaus betreut“, sagt Frank Küssner. „Wie es dann weiter geht, das müssen verschiedene Behörden unterein­ander abstimmen.“ Auch die Familie – zum Beispiel der Vater oder mögliche Großeltern – könnten Ansprüche auf das Sorgerecht für den Jungen erheben.