1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Trotz aller Mühen nur zweiter Sieger

EIL

Kriminalität Trotz aller Mühen nur zweiter Sieger

Polizei, Staatsanwalt und Justiz sehen sich im Harzkreis mit einer Häufung von Ladendiebstählen durch georgische Staatsbürger konfrontiert.

Von Dennis Lotzmann 21.02.2020, 00:01

Halberstadt l Keine Regel ohne Ausnahme: Für letztere steht ein 29 Jahre alter Mann aus Georgien, der ganz besonders dreist unterwegs war: Nachdem er erst Mitte Januar wegen Ladendiebstahls im Eilverfahren zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, griff er Ende Januar in der Wernigeröder Kaufland-Filiale erneut zu, wurde wieder ertappt und landete erneut im Eilverfahren vor Gericht. Die Quittung: Acht Monate Haft ohne Bewährung und der sofortige Widerruf der viermonatigen Bewährungsstrafe. Und diese Geschichte ist noch nicht zu Ende. Aktuell wartet der Georgier in der Haft auf seine Ladung zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg, denn gegen die achtmonatige Haftstrafe hat er Rechtsmittel eingelegt.

All das, bilanziert Hauke Roggenbuck, mache den Mann zum Ausnahmefall. Und Roggenbuck muss es wissen. Als Chef der Staatsanwaltschaft in Halberstadt kümmert sich der Oberstaatsanwalt seit Monaten mit Nachdruck um ertappte Ladendiebe und klagt diese – wenn es die Rahmenbedingungen erforderlich machen – im Eilverfahren binnen Stunden nach der Tat an. Und hier haben Roggenbuck und seine Kollegen in den vergangenen Monaten immer öfter Täter mit georgischem Pass auf der Anklagebank sitzen.

Zwar kann Roggenbuck hinsichtlich der Nationalität keine Statistik ziehen. Die augenscheinliche Häufung georgischer Täter und Angeklagter kann aber Uwe Becker, Sprecher des Polizeireviers Harz, mit Zahlen und Fakten unterlegen. Demnach seien zwischen 1. Januar 2019 und 31. Januar 2020 im Harzer Revierbereich insgesamt 154 Ladendiebstähle von georgischen Staatsangehörigen begangen worden. Das Gros – 111 Fälle – in Halberstadt, zudem seien weitere Taten in Wernigerode (27), Quedlinburg (7) sowie Blankenburg (4), Thale (3) und Ballenstedt (2) aufgedeckt worden.

Was entscheidend ist: Auch die bei Staatsanwälten und Polizei sowie in Justizkreisen gefühlte Häufung von georgischen Ladendieben kann Becker mit Zahlen belegen: „47 Prozent aller ertappten ausländischen Ladendiebe sind Georgier“, so Becker mit Blick auf das Jahr 2019. Danach folgten mit zehn Prozent Anteil Albaner.

Dass insbesondere die Georgier als Ladendiebe organisiert unterwegs sind, wird unter Polizisten kaum angezweifelt. „Die reisen ohne Visum als Touristen ein, können sich dann 90 Tage hier aufhalten und stellen bei Bedarf anschließend einen Aylantrag“, so ein Beamter. Zumindest einige nutzten dann die Zeit des legalen Aufenthalts in Deutschland, um zu stehlen. Vor allem hochwertige Elektronikartikel wie Telefone, die sie versuchen, in präparierten Taschen an den Diebstahls-Warneinrichtungen der Super- und Elektronikmärkte vorbeizuschleusen. Was – dank der oft gut aufgestellten Ladendetektive – immer wieder vereitelt wird.

Was dann auffällig sei: Geschnappte georgische Ladendiebe würden gegenüber Beamten oder dem Wachschutz nie handgreiflich, so ein anderer Beamter. Wahrscheinlich auch, weil sie wissen, dass ihnen als Ersttäter mit Ladendiebstahl nicht mehr drohe als vier bis maximal sechs Monate Haft auf Bewährung. „Die kassieren sie dann, zeigen sich vor Gericht reumütig und treten dann nicht wieder als Diebe in Erscheinung.“

Weil – das ist zumindest die Erfahrung in Polizeikreisen – dann quasi die nächste georgische Täter-Generation den aktiven Part übernimmt. Von wenigen Ausnahmen, wie den eigens geschilderten Fall des 29-Jährigen, mal abgesehen.

Dass die Täter organisiert agieren, wird mit einer weiteren Erkenntnis aus Polizeikreisen untermauert. Immer wieder gebe es Hinweise vom Wachschutz in der Zentralen Anlaufstelle für Asylsuchende (Zast), dass sich fremde Personen unberechtigt in der Zast aufhielten. „Was kein Wunder ist“, wie ein Beamter einwirft. Weil die Zäune marode seien, sei es ein Leichtes, ohne Kontrollen in die Zast zu gelangen oder Diebesgut hineinzuschleusen. „Das macht uns – auch hinsichtlich etwaiger Anschläge – schon Sorgen.“

Sorgen, die insbesondere Polizeibeamte mit Blick auf präventives Agieren umtreiben. Für Oberstaatsanwalt Roggenbuck indes geht es vor allem um die Frage der schnellen Strafverfolgung. Maßgebliche Gründe für besonders beschleunigte Verfahren, die in aller Regel am Tag nach der Tat stattfinden, seien neben einem fehlender festen Wohnsitz auch ein fehlendes soziales Umfeld.

Rahmenbedingungen, die erfahrungsgemäß bei Ausländern fast immer gegeben sind, sodass sie mit besonderer Häufigkeit beschleunigt angeklagt werden. „Wenn wir in diesen Fällen nicht sofort handeln würden, hätten wir null Chancen auf Strafverfolgung“, lautet Roggenbucks Fazit. Dabei sei die Tendenz steigend: Im vergangenen Jahr habe es im Harzkreis binnen 53 Wochen gegen zwölf Personen derartige Verfahren gegeben. In diesem Jahr stünden binnen sechs Wochen bereits Verfahren gegen fünf Personen zu Buche, was einen deutlichen Anstieg erkennen lässt.

Auch wenn sich besagte Eilverfahren ausnahmslos gegen Ausländer gerichtet hätten, stellt Roggenbuck eines klar: Bei analogen Rahmenbedingungen – beispielsweise fehlender Wohnsitz – würden auch Deutsche beschleunigt vor Gericht gebracht.

Wobei der Aufwand in derartigen Fällen stets enorm ist: Der Tatverdächtige wird vorläufig festgenommen, muss über Nacht in den zentralen Gewahrsam nach Magdeburg gebracht und am Folgetag von zwei Beamten wieder abgeholt werden. Zudem bedarf es eines Dolmetschers und freier Kapazitäten vor Gericht. „Es ist aufwändig und letztlich auch kostenintensiv – aber nur so können wir Zeichen setzen und abschreckend wirken“, skizziert Roggenbuck das Hauptanliegen.

Wenngleich jene erhoffte abschreckende Wirkung mit Blick auf die Statistik bislang nicht erkennbar ist. Letztlich, so Roggenbuck, gehe es bei allen Ersttätern darum, ihnen einen Schuss vor den Bug zu geben – „und den akzeptieren die meisten auch, indem sie die Urteile annehmen“.

Weil die augenscheinlich gut organisierten Tätergruppen aus Georgien ganz offensichtlich planvoll und gut strukturiert vorgehen. Ihre so „verbrannten“ Akteure werden nach der Verhängung von Bewährungsstrafen umgehend aus der Schusslinie genommen, um keine Haftstrafe ohne Bewährung zu riskieren. Denn nur bei Ersttätern ist die Bewährungsaussetzung quasi garantiert, weil sie vor dem Gesetz auf den Grundsatz der Gleichbehandlung setzen können – egal ob deutscher oder ausländischer Ladendieb.

Dass die Georgier letztlich ganz offensichtlich das deutsche Asylgesetz im Sinne ihres Handelns auszunutzen wissen, wurmt viele, die sich mit der Materie auskennen. Schließlich stellt sich die Frage nach dem Asylgrund für Antragsteller mit georgischem Pass grundsätzlich. Zwar rät das Auswärtige Amt von Reisen in die abtrünnigen georgischen Regionen Abchasien und Südossetien ab, in den übrigen Landesteilen sei die Lage aber stabil, heißt es.

Deshalb überraschen die Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht: Laut Bamf-Statistik wurde 2019 bundesweit über 3775 Asylanträge von Georgiern entschieden. Es gab lediglich vier Anerkennungen, in einem Fall subsidären Schutz und 17 Abschiebeverbote. 2827 Anträge wurden abgelehnt, 926 aus anderen Gründen zu den Akten gelegt.

Ähnlich sieht die Situation in Sachsen-Anhalt aus: Laut Bamf gab es hier im Vorjahr 165 Asylanträge von Georgiern. Über 147 Anträge sei entschieden worden – mit 104 Ablehnungen, 43 sonstige Verfahrenserledigungen und keiner einzigen Anerkennung. Unter sonstige Erledigungen fielen beispielsweise die Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates aufgrund der Dublin-Verordnung, die Rücknahme des Antrags oder eine Einstellung wegen Nichtbetreibens seitens des Antragstellers.

„Letztlich“, so ein Insider voller Ernüchterung, „bleiben wir trotz aller Anstrengungen nur immer zweiter Sieger“.