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Untreue-VorwurfChefin der Kreisvolkshochschule Harz gefeuert

Gerlinde Schöpp, Chefin der Kreisvolkshochschule Harz, wird Geldveruntreuung vorgeworfen. Die Höhe des finanziellen Schadens wird geprüft.

Von Dennis Lotzmann 22.08.2018, 12:15

Quedlinburg l Am Mittwoch hat die Harzer Vize-Landrätin Heike Schäffer die tags zuvor gefassten Beschlüsse der Gesellschafterversammlung umgesetzt und nach eigenen Worten Gerlinde Schöpp die fristlose Kündigung ausgehändigt. Damit bekommt der Konflikt um eigenmächtig erhöhte Gehaltszahlungen für die Chefmanagerin und drei Angestellte der Kreisvolkshochschule (KVHS) einen neuen Höhepunkt und Gerlinde Schöpp zugleich die Quittung präsentiert.

Und dabei dürfte es nicht bleiben. Vize-Landrätin Schäffer hat mit Blick auf den der KVHS entstandenen Schaden gegenüber der Volksstimme angekündigt, dass man Schadenersatzansprüche prüfe. Dabei gehe es nicht nur um die persönliche „Gehaltserhöhung“ für Schöpp selbst, sondern auch um die Aufstockungen für die drei Angestellten. Eine genaue Summe könne noch nicht beziffert werden, der Betrag „ist aber erheblich“. Und auch die Staatsanwaltschaft ist nach einer ersten Berichterstattung der Volksstimme am Sonnabend bereits auf den Fall aufmerksam geworden. „Wir werden hier den Untreue-Verdacht von Amts wegen prüfen“, so Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt. Vize-Landrätin Schäffer kündigte in jeder Hinsicht die Kooperation der Kreisverwaltung an.

Die entlassene Geschäftsführerin soll schon im Jahr 2015 die vier Gehälter nach oben korrigiert haben. Über die Hintergründe kann nur spekuliert werden. Sowohl am Freitag als auch am gestrigen Mittwoch war Gerlinde Schöpp trotz mehrfacher Versuche für die Volksstimme nicht erreichbar. Offenbar steht jene „Gehaltserhöhung“ mit der Eingliederung der früher eigenständigen Kreisbibliothek im Zusammenhang. Womöglich aufgrund von Mehraufwand und Mehrverantwortung „billigte“ die KVHS-Chefin sich und drei weiteren Kollegen ein Gehaltsplus zu. Die genauen Zahlen sind unklar, bei der Ex-Geschäftsführerin soll es um monatlich 1000 Euro brutto gehen.

„Hätte sie ihre Vorstellungen mit dem Kreis als Gesellschafter oder dem Aufsichtsrat zuvor besprochen, hätte es womöglich sogar einen Weg dorthin gegeben“, gibt ein Insider zu bedenken. Weil sie das aber nicht getan habe und stattdessen ganz offenkundig selbst dafür die Weichen stellte, ist es am Ende ein Griff in die KVHS-Kasse, für den sich die Managerin nun verantworten muss. Die erkannten „Unregelmäßigkeiten“ in der Geschäftsleitung „sind eine schwerwiegende Pflichtverletzung der Geschäftsführerin und haben zu einem finanziellen Schaden der KVHS geführt“, heißt es seitens der Kreisverwaltung.

Dass die finanziellen Manipulationen seit 2015 liefen und erst jetzt im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch einen externen Prüfer festgestellt worden sind, verwundert Vize-Landrätin Schäffer nicht. Die Prüfer kontrollierten nicht jeden Posten haarklein, sondern prüften hinsichtlich der Plausibilität.

Und auch hier gibt es einen schwerwiegenden Verdacht: In Schöpps Verantwortlichkeit als Geschäftsführerin lag auch das Erstellen der KVHS-Wirtschaftspläne. Sie soll intern umgebucht haben, um die Kosten für die Gehälter aufzubringen. Womöglich, indem sie andere Ausgaben kürzte. So wurde etwa ab 2015 öffentlich eine Reduktion der Ausgaben für KVHS-Werbung festgestellt. Wenn Etatplan und Jahresrechnung stimmig seien, könne man so eine gewisse Zeit durchkommen, ohne bei der Prüfung aufzufallen, sagt ein Betriebswirt.

Gleichwohl herrscht im Harz allenthalben Kopfschütteln. Schließlich habe die Managerin Jahr für Jahr damit rechnen müssen, dass ihr Konstrukt einstürzt. Beim Check für 2017 war es soweit: Der Prüfer monierte, dass das Gehalt der KVHS-Chefin nicht unterlegt sei, die Kreisverwaltung prüfte und zog jetzt Konsequenzen.

Die müssen die drei ebenfalls finanziell bedachten Angestellten übrigens nicht befürchten. „Sie haben gültige Arbeitsverträge“, so Heike Schäffer. Gleichwohl hätte Gerlinde Schöpp zumindest den Aufsichtsrat über diese Gehaltserhöhungen informieren müssen.

Ob die geschasste Geschäftsführerin gegen die Kündigung klagt, bleibt abzuwarten. Hier gilt ebenso wie bei Arbeitnehmer eine Drei-Wochen-Frist.

Derweil hat die Harzer Volkshochschule mit Herma Alpermann seit Mittwoch eine neue Chefin. Das Credo der bisherigen Stabsstellenleiterin für Migration: Wir bleiben als KVHS am Ball und starten als Team neu durch.