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Dezernentenstelle Gericht weist Klage gegen Stadt ab

Die Vergabe der Dezernentenstelle der Stadt Haldensleben war Thema vor Gericht. Eine Konkurrentin hatte geklagt - und verloren.

Von Julia Schneider 04.05.2017, 01:01

Haldensleben l Die Stadt Haldensleben muss das Auswahlverfahren für die Personalstelle eines Dezernenten beziehungsweise einer Dezernentin für Wirtschaftsförderung, Kommunalrecht und Soziales noch einmal wiederholen. Dazu hat das Arbeitsgericht Magdeburg die Verwaltung in einer Verhandlung am 19. April verurteilt. In einer Konkurrentenklage hatte sich eine Bewerberin um die Dezernentenstelle an das Gericht gewandt. Sie hatte sich damals beworben – genau wie Andrea Schulz, die nach dem Durchlaufen eines gängigen Bewerbungsprozederes schließlich den Job in der Haldensleber Stadtverwaltung erhielt. Besagte Mitbewerberin klagte dagegen. „Soetwas ist nicht selten“, erläutert Udo Köster, Direktor des Magdeburger Arbeitsgerichtes, auf Volksstimme-Nachfrage.

Konkurrentenklagen, so erklärt der Fachmann, würden vorrangig in Verwaltungen vorkommen. Denn im öffentlichen Dienst komme Artikel 33 des Grundgesetzes zum Tragen. „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“, heißt es darin im Wortlaut. Darin sei auch versteckt, dass öffentliche Ämter immer an den jeweils am besten geeigneten Bewerber vergeben werden müssen, wie es Udo Köster vereinfacht erläutert. Wenn also, so drückt es Köster für den Laien aus, jemand behaupte, er sei für ein Amt besser geeignet als der bereits ausgesuchte Bewerber, müsse das Gericht dem nachgehen. Im vorliegenden Fall aus Haldensleben wies das Gericht die Klage ab. Demnach kamen die Richter in der Verhandlung zu der Auffassung, dass Andrea Schulz tatsächlich die besser geeignete Bewerberin für den Posten der Dezernentin in Haldensleben sei und nicht die Klägerin.

Trotzdem wurde aber auch die Stadt Haldensleben verurteilt. Denn im Verfahren stellte sich heraus, dass die Gründe für den Ausgang der Stellenvergabe von der Stadtverwaltung nicht ausreichend dokumentiert worden sind. Das muss nun nachgeholt werden. „Die Beklagte (die Stadt Haldensleben, Anm. d. Redaktion) wird verurteilt, über die Bewerbung der Klägerin zu der öffentlich ausgeschriebenen Stelle eines Dezernenten Wirtschaftsförderung, Kommunalrecht und Soziales bei der Beklagten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden“, heißt es in dem Urteil. Das bedeute, so Udo Köster, dass das Auswahlverfahren formal wiederholt werden muss, alle Gründe für die Entscheidung der Verwaltung also noch einmal erörtert und schriftlich festgehalten werden müssen.

Als „äußerst ungewöhnlich“ bezeichnet Udo Köster unterdessen aber die Art und Weise, wie die Stadt Haldensleben auf die Konkurrentenklage reagiert hat.

Wenn eine Konkurrentenklage gegen eine Verwaltung erhoben werde, müsse dem Direktor des Arbeitsgerichts zufolge der Prozess um die Stellenvergabe sofort gestoppt werden. Das sei per Gesetz festgelegt und in Verwaltungen auch allgemein hin bekannt, weil Konkurrentenklagen gerade bei der Vergabe höher dotierter Posten durchaus vorkämen. Die Klage gegen die Stadt Haldensleben sei am 13. Juli 2016 bei Gericht eingegangen. Am 18. Juli wurde laut Udo Köster die Verwaltung darüber informiert und hätte demnach zunächst nicht handeln dürfen, was die Einstellung einer neuen Dezernentin angeht. Andrea Schulz aber habe trotzdem am 29. Juli ihren Arbeitsvertrag unterzeichnet und am 15. August 2016 die Stelle angetreten, die die Stadt eigentlich bis zu einer Entscheidung des Gerichtes nicht hätte vergeben dürfen.

Warum die Verwaltung im Sommer 2016 so gehandelt hat, darüber konnte Stadt-Pressesprecher Lutz Zimmermann keine Aussage treffen – vor allem auch, weil der Verwaltung das detaillierte Gerichtsurteil momentan noch nicht vorliegt.