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Amtsgericht Haldensleben fällt Urteil Einbrecher von Oebisfelde bei meisten Straftaten schuldunfähig - mit einer Ausnahme

Im Prozess gegen einen 43-Jährigen aus Oebisfelde, der für diverse Einbrüche und Diebstähle im Jahr 2025 verantwortlich sein soll, gibt es ein vorläufiges Urteil. Großen Einfluss auf die Entscheidung des Schöffengerichts hat ein psychiatrisches Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Mannes.

Von Vivian Hömke 14.02.2026, 06:00
Seit Oktober sitzt der mutmaßliche Einbrecher aus Oebisfelde in U-Haft. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt, wie es für den 43-Jährigen weitergeht.
Seit Oktober sitzt der mutmaßliche Einbrecher aus Oebisfelde in U-Haft. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt, wie es für den 43-Jährigen weitergeht. Symbolfoto: imago/McPHOTO

Oebisfelde/Haldensleben - Es scheint keine leichte Entscheidung gewesen zu sein. Mehr als anderthalb Stunden Beratungszeit haben sich Richterin und Schöffen nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung genommen, um zu einem Urteil zu kommen. Für den Angeklagten ‒ einen 43-jährigen Mann aus Oebisfelde ‒ ging es um nicht weniger als seine Freiheit. Die große Frage war: Kann der geständige Einbrecher und Dieb für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden oder ist er schuldunfähig? Aufschluss über die psychische Gesundheit des Mannes gab das Gutachten eines forensischen Psychiaters.