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Straßenausbau Stadt muss keine Beiträge mehr verlangen

Müssen die Anwohner des Althaldensleber Ostergrabens jetzt noch Straßenausbaubeiträge zahlen? Das kann die Stadt Haldensleben entscheiden.

14.06.2020, 23:01

Althaldensleben l Eine Kommune soll nicht verpflichtet sein, noch ausstehende Anwohnerbeiträge für Straßenausbauarbeiten zu verlangen. Das teilte der SPD-Politiker Rüdiger Erben am Wochenende mit. Der Landtagsabgeordnete betonte, es werde zur Stichtagsregelung über die Abschaffung noch eine weitere Regelung geben. Dabei werde die „Pflicht der Gemeinden zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für solche Maßnahmen entfallen, bei denen die Beitragspflicht beziehungsweise Beitragsschuld vor dem 1. Januar 2020 entstanden ist, jedoch noch nicht erhoben wurden“.

Eben davon betroffen sind die Anwohner des Ostergrabens in Althaldenleben. Wie die Stadt vergangene Woche mitteilte, stehen dort noch 51 Bescheide in Höhe von insgesamt rund 270 000 Euro aus. Weitere sieben Bescheide in Höhe von rund 100 000 Euro sind für die Sanierung einer Stichstraße an der Rottmeisterstraße noch nicht verschickt. Die dortigen Wohnblocks gehören nach Angaben der Stadt der Wobau sowie der WBG „Roland“. Zu den ausstehenden Beitragsrechnungen teilte Bauamtsleiter Holger Waldmann mit: „Unter der Voraussetzung, dass die Stichtagsregelung greift, plant die Stadt, die Bescheide zu verschicken.“

SPD-Politiker Erben betont mit Verweis auf die beschriebenen Fälle, dass es „folglich in der Entscheidung der Stadt Haldensleben“ liege, ob die Beiträge dort noch erhoben werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 sind die Beiträge dann abgeschafft. Ist die Abschlussrechnung der Bauarbeiten vorher bei der Kommune eingegangen, darf sie noch Beiträge erheben. Der Gesetzentwurf zur Abschaffung soll im Herbst vom Landtag beschlossen werden.