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Wegen sexueller Nötigung zu Haftstrafe verurteilt

12.05.2015, 12:50

Stendal (wbi) l Das Landgericht Stendal hat am Montag einen 52-jährigen Mann aus Mecklenburg-Vorpommern wegen sexueller Nötigung einer Frau zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 2. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige in der Nacht zum 17. August vorigen Jahres an einer ihm seit Längerem gut bekannten Frau (38) gegen deren Willen und gegen deren Widerstand sexuelle Handlungen vorgenommen hat. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte während der Verhandlung die Glaubwürdigkeit der Frau infrage gestellt. Nach Ansicht des Gerichtes habe sich aber "kein Anhalt für eine Falschaussage" gefunden. Der Verteidiger hatte schon vor der Urteilsverkündung angekündigt, dass er Revision einlegen werde, falls es zu einem Schuldspruch komme.