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Energie Agri-Solarpark mit Kühen statt „Plattenmeer“ eines Staatskonzerns

Zwei Solarpark-Projekte konkurrierten in der Gemarkung Siedengrieben um die Gunst des Rates. Nur eines konnte den Zuschlag bekommen. Die Gemeindevertreter entschieden sich für die Agri-Photovoltaik-Variante.

Von Walter Mogk 20.07.2023, 08:00
Am Weg, der von Siedengrieben in Richtung Poppau führt, werden keine Solarmodule errichtet. Der Rat lehnte ein entsprechendes Vorhaben des norwegischen Staatskonzerns Statkraft ab.
Am Weg, der von Siedengrieben in Richtung Poppau führt, werden keine Solarmodule errichtet. Der Rat lehnte ein entsprechendes Vorhaben des norwegischen Staatskonzerns Statkraft ab. Foto: Walter Mogk

Siedengrieben - Für Anträge auf die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gelten in der Gemeinde Beetzendorf strenge Regeln. Lediglich zwei Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche der Gemeinde und höchstens drei Prozent je Gemarkung dürfen dafür laut Leitfaden zur Verfügung gestellt werden. Dazu wurde die Maximalgröße eines einzelnen Solarparks auf 30 Hektar festgelegt.

In Siedengrieben, das zur Gemarkung Hohentramm gehört, planten gleich zwei Antragsteller Anlagen südlich des Ortes zu errichten. Zum einen der norwegische Staatskonzern Statkraft, der 20 Hektar Acker westlich des Poppauer Weges mit konventionellen Solaranlagen bestücken wollte, und zum anderen die Firma SunFarming aus Rathenow, die einen 34 Hektar großen Agri-Photovoltaik-Park in westlicher Richtung, nahe dem Beetzendorfer Park, bauen möchte. Vorteil letzterer Anlage: Hier sollen mindestens 85 Prozent der Fläche weiter landwirtschaftlich genutzt werden, und zwar zur Mutterkuhhaltung.

Für beide Anträge reicht das Flächenlimit nicht

Fest steht: Für die Aufstellung von Bebauungsplänen für beide Projekte gibt es, was die Gemeindeflächenquote betrifft, durchaus Spielraum. 120 Hektar könnten bebaut werden, 60 Hektar sind für die Vorhaben bei Peertz und Darnebeck schon vergeben. „Dazu kämen dann noch die 50 Hektar bei Siedengrieben“, rechnete Ratsmitglied Mario Rosenbaum vor. Allerdings lägen diese dann über der Maximalgröße für die Gemarkung Hohentramm, die 35 Hektar beträgt.

Die Entscheidung, vor der die Räte standen, war deshalb eindeutig: Es konnte nur eines der beiden Projekte den Zuschlag bekommen. Zumindest dann, wenn sich die Gemeindevertreter an den Leitfaden halten, der ausdrücklich nur eine Handlungsempfehlung ist und Ausnahmen zulässt.

„Mich würde interessieren, was die Bürger vor Ort zu den beiden Vorhaben sagen?“, fragte Jeebens Ratsherr Thorsten Massel nach. An zwei Abenden konnten die Projektträger ihre Pläne vorstellen. Das Interesse daran war sehr überschaubar. „Beim zweiten Termin waren nur vier Leute da“, berichtete Bauausschuss-Chef Jürgen Friedrichs. Von Stimmung gegen das Vorhaben von Statkraft sei nichts zu spüren gewesen. Und bei der Vorstellung des Agri-PV-Parks? „Auch da hat niemand dagegen gesprochen. Im Gegenteil: Die Leute haben positiv hervorgehoben, dass die Anlage so weit abseits liegt und kaum zu sehen ist“, erzählte der Bandauer Uwe Meyer, der selbst an dem Abend anwesend war. Auch die Idee der Mutterkuhhaltung zwischen und unter den Anlagen sei gut angekommen.

Zu nah an der Wohnbebauung

Für den Käcklitzer Dirk Frenzel war die Sache klar. „Mit der Freiflächenanlage wird ausschließlich Strom erzeugt wie in Beetzendorf hinter dem Netto, im Agri-PV-Park ist ein Großteil der Fläche weiterhin landwirtschaftlich nutzbar“, plädierte er für das SunFarming-Projekt.

Gegen die Pläne von Statkraft sprachen auch weitere vom Rat festgelegte Kriterien, die der norwegische Staatskonzern nicht einhielt. So müssen die Solarparks einen Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung von 200 Metern haben. An einer Stelle, dem abseits liegenden Grundstück Zenker am Poppauer Weg, stünden die Module allerdings unmittelbar vor dem Haus. Ein Kompromissvorschlag von Statkraft, zumindest 100 Meter Abstand einzuhalten, sei bei den Grundstücksbesitzern nicht auf Zustimmung gestoßen, hieß es im Rat.

Bodenpunktemaximum eindeutig überschritten

Was die Bodenpunkte angeht, so liegen die von Statkraft vorgesehenen Flächen bei 38. Maximal erlaubt sind aber für konventionelle Anlagen nur 30. Das Agri-PV-Projekt darf dagegen Flächen mit bis zu 45 Bodenpunkten belegen.

Bei der anschließenden Abstimmung sprachen sich alle Räte gegen das Projekt von Statkraft aus. Für den Agri-PV-Park von SunFarming soll dagegen ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dass dieser vier Hektar über der maximalen Flächengröße je Park liegt, wird ausdrücklich toleriert.