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Beetzendorf Swingertreff über Denkmalstatus verhindern?

Nach dem Verkauf des Gutshauses in Beetzendorf geht die Diskussion darüber weiter. Ein Swingertreff soll verhindert werden.

Von Walter Mogk 16.05.2020, 01:01

Beetzendorf l Dass die Gemeinde Beetzendorf ihr Vorkaufsrecht für den Gutshaus-Komplex im Park in Anspruch nehmen will, das hatte Bürgermeister Lothar Köppe während der jüngsten Ratssitzung bereits angekündigt. Doch auf welcher Grundlage der erfolgte Verkauf des Objekts durch das Land an den Celler Finanzmakler Oliver Körtner rückgängig gemacht werden könnte, blieb bisher unklar. Das in Paragraf 25 des Baugesetzbuches (BauGB) festgelegte besondere Vorkaufsrecht scheidet zumindest aus. Denn um dies durchzusetzen, hätte das Objekt explizit in der Vorkaufssatzung der Gemeinde aufgeführt sein müssen. Ist es jedoch nicht, wie ein Blick in den Satzungstext zeigt.

Zumindest für die Zukunft, wenn der Komplex, in dem der neue Eigentümer neben Hotel und Gaststätte möglicherweise auch einen Swingertreff etablieren will, erneut zum Verkauf stehen könnte, hat die Gemeinde jetzt aber vorgesorgt. Im nicht öffentlichen Teil der jüngsten Sitzung beschlossen die Gemeinderäte, die Flurstücke 49/1 und 187 der Flur 1 sowie 43/2 und 88 der Flur 10 im Beverhol, und damit das gesamte Gutshausgelände in das besondere Vorkaufsrecht mit einzubeziehen. „Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung des Ortes“, wie es heißt. Der Beschluss ist bereits in Kraft, entfaltet seine Rechtskraft aber nur für zukünftige Veräußerungen des Komplexes.

Ob das in Paragraf 24 BauGB festgelegte allgemeine Vorkaufsrecht greift, ist zumindest fraglich. Hierfür gibt es strenge Voraussetzungen wie eine im Bebauungsplan festgelegte Nutzung für öffentliche Zwecke oder ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet.

Einen Hebel könnte allerdings der Denkmalschutz-Status des ehemaligen Rittergutes bieten. Dieser sichert der Gemeinde nach Paragraf 11 des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt ein Vorkaufsrecht für das entsprechende Grundstück zu. Dieses darf allerdings nur ausgeübt werden, „wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt, insbesondere dann, wenn dadurch die Erhaltung eines unbeweglichen, geschützten Kulturdenkmals ermöglicht werden soll“, heißt es im Gesetzestext.

Die Kritiker des Verkaufs des Gutshaus-Komplexes an den Celler Finanzmakler sehen genau diesen Aspekt als erfüllt an. So hat eine Initiative im Ort bereits mehr als 150 Unterschriften gesammelt, um den Rat zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechts aufzufordern. Druck kommt auch aus den Reihen der Gemeinderäte selbst, vor allem von jenen aus der Fraktion Grüne Liste/SPD. So forderte der Beetzendorfer Mario Rosenbaum den Bürgermeister auf, rechtlichen Beistand für die Gemeinde zu organisieren, um Paragraf 27a des Baugesetzbuches in Anwendung zu bringen, der die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter regelt. Dieser könnte beispielsweise eine gemeinnützige Genossenschaft sein, über deren Gründung derzeit in Beetzendorf intensiv nachgedacht wird.

Das Thema Gutshaus steht auch am Dienstag, 19. Mai, in der nächsten Sitzung des Bau-, Ordnungs- und Umweltausschusses des Rates auf der Tagesordnung. Ab 19 Uhr wollen sowohl der neue Eigentümer Oliver Körtner als auch eine Bürgerinitiative ihre Konzepte für den Komplex vorstellen. Die Sitzung findet in der Aula der Grund- und Sekundarschule statt.