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Abschiebung Härtefall-Kommission lehnt Fall Nazaryan ab

Die Härtefall-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt hat den Fall der Magdeburger Apothekerin Karmen Nazaryan abgelehnt.

12.07.2016, 16:38

Magdeburg l Die Entscheidung teilte die Evangelische Hoffnungsgemeinde Magdeburg in einem Schreiben mit. Grund dafür, dass der Fall nicht behandelt wird, ist die Identitätstäuschung der Familie bei der Einreise nach Deutschland 2004 (Volksstimme berichtete). Juristisch gilt das als Hinderungsgrund für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Sabine Schmolke von der Hoffnungsgemeinde und Gabriele Herbst, Pfarrerin i. R., richteten nun ein Schreiben mit einer Liste von 500 Unterschriften an Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Darin bitten sie um ein Bleiberecht für die Familie aus humanitären Gründen. „Außer in der Evangelischen Hoffnungsgemeinde, wo die Familie seit etwa zehn Jahren gut verankert ist, ist sie auch in der ganzen Stadt bei vielen Menschen und Einrichtungen bekannt und geschätzt“, heißt es in dem Brief. Eine Abschiebung nach zwölf Jahren sei ein inhumaner Akt, „der diese armenischen Christen in ein nicht absehbares Elend führen würde“, heißt es in dem Schreiben an den Innenminister weiter.

Als die Familie 2004 nach Deutschland einreiste und einen Asylantrag stellte, gab die Familie an, aus dem Iran zu kommen. Das erhöhte die Asylchancen und flog nicht auf, weil die Familie tatsächlich aus dem Iran stammt und nach Armenien ausgewandert war. Selbst ein Sprachgutachter bescheinigte den Nazaryans, dass sie echte Iraner seien. Die Familie musste 2004 aus Armenien fliehen, weil sie nach eigenen Aussagen bedroht wurde.

Wie geht es nun weiter in dem Fall? Für die Eltern von Karmen Nazaryan ist die Abschiebung bis zur Untersuchung beim Amtsarzt ausgesetzt. Der Vater war bei einem ersten Abschiebeversuch Ende Mai zusammengebrochen und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Für Karmen Nazaryan selbst und ihren Bruder, der inzwischen selbst Frau und Kind hat, ist es schwieriger. Die Duldung der 28-Jährigen ist am gestrigen Montag abgelaufen, einen neuen Termin in der Ausländerbehörde hat sie kommende Woche. Nach Informationen der Volksstimme soll noch einmal über eine freiwillige Ausreise verhandelt werden. Die Behörden wollen, dass die Armenierin ausreist und einen Antrag auf Wiedereinreise stellt. Eine Garantie, ob das klappt und wie schnell das passiert, hat die 28-Jährige, die in Magdeburg einen unbefristeten Vertrag als Pharmazeutisch-technische Assistentin in der Apotheke am Ulrichplatz hat, nicht. Bei dem Bruder verhält es sich ähnlich. Zusätzlich würde ihm in Armenien Strafverfolgung drohen, da dort Wehrpflicht gilt und er sich nicht freiwillig gemeldet hatte.

Auch wenn der Fall juristisch klar zu seien scheint, nehmen viele Magdeburger Anteil an dem Schicksal der Familie der jungen Armenierin. Bei der Volksstimme meldeten sich etwa mehrere Kunden der Apotheke und berichteten von einer fleißigen und stets höflichen Mitarbeiterin. Auch eine ehemalige Kollegin von Karmen Nazaryan, die mit ihr die Ausbildung absolvierte, meldete sich und bot ihre Hilfe an.