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  7. Schneefall in Magdeburg: Winterdienst bereitet sich auf Wetterlage vor

Verkehr Angekündigte Schneefälle: So bereitet sich der Winterdienst Magdeburg vor

Ab Mittwochabend soll es laut Wetterdienst auch in Magdeburg wieder schneien. Was Prognosen sagen und wie der Winterdienst sich vorbereitet.

Von Ivar Lüthe Aktualisiert: 17.01.2024, 14:42
Der Winterdienst in Magdeburg sieht sich auf die angekündigten Schneefälle vorbereitet.
Der Winterdienst in Magdeburg sieht sich auf die angekündigten Schneefälle vorbereitet. Foto: dpa

Magdeburg - Ab dem Nachmittag werden am Mittwoch (17. Januar 2023) wieder Schneefälle für Magdeburg und die Region erwartet. Am frühen Nachmittag breiten sich zuerst im Raum Zeitz und später bis in die Börde Schneefälle aus, wie der Deutsche Wetterdienst laut Deutscher Presseagentur (dpa) am Mittwoch mitteilte.

Gegen Abend soll es in Magdeburg schneien. Die Wahrscheinlichkeit liege laut Prognosen bei rund 90 Prozent, wie Heiko Donner, Sachgebietsleiter Stadtreinigung und Winterdienst der Landeshauptstadt Magdeburg, auf Nachfrage sagt.

Gerechnet wird mit leichten Schneefällen. „Es wird, wenn die Prognosen eintreffen, ein normaler Winterdienst für uns werden“, so Heiko Donner. Dennoch sei man entsprechend vorbereitet. Der Winterdienst sei rund um die Uhr besetzt: „Wir rücken aus, sobald es los geht.“ Das sei sowohl am Abend, als auch in der Nacht der Fall. Die Frühschicht startet dann um 2.45 Uhr ihre Touren und arbeitet die Strecken im Stadtgebiet ab.

Winterdienst Magdeburg: Hauptstraßen werden zuerst beräumt

Mit Räum- und Streufahrzeugen werden dann zunächst die Hauptstraßen beräumt. Ebenso im Einsatz ist der Winterdienst dann vor Kitas, Schulen und Altenheimen. In Magdeburg kommt auch neuere Technik zum Einsatz: sogenannte Solefahrzeuge, die ein Salz-Wasser-Gemisch fein versprühen. Diese Technik sei sparsamer, umweltfreundlicher und wirkungsvoll.

Die Fahrzeuge kommen sowohl auf der Straße als auch auf Radwegen, die mit dem Fahrradclub ADFC abgestimmt seien, zum Einsatz. Zwei große und drei kleine Solefahrzeuge sind im städtischen Besitz, hinzu kommen weitere bei Nachauftragnehmern.

Der erste Schnee in diesem Winter fiel übrigens am 28. November 2023 in Magdeburg. Zum Glück blieben schwere Unfälle aus, dennoch gab es vor allem im morgendlichen Berufsverkehr Behinderungen. Laut Polizei hatten sich bis zum Mittag an dem Tag 20 Unfälle ereignet. In den meisten Fällen blieb es bei Sachschäden.

Winterdienst Magdeburg: 2.300 Tonnen Salz und 400 Tonnen Splitt eingelagert

Für diesen Winter ist laut Stadtverwaltung der Winterdienst gerüstet. Die städtischen Streusalzreserven sind entsprechend der Verkehrssicherungspflicht aufgefüllt worden. 2.300 Tonnen Salz für die Straßen und 400 Tonnen Splitt zum Abstumpfen der Gehwege hatte die Stadt zum Winterstart im Lager, hieß es von der Stadtverwaltung. Je nach Witterungsverhältnissen können bei Bedarf die Reserven auch noch aufgestockt werden.

Die Stadt sorgt bei Schnee und Eis für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten. Bei besonderen Ereignissen oder extremen Wetterbedingungen wird eine „Koordinierungsgruppe Winterdienst“ einberufen, die besonderen Maßnahmen, zum Beispiel die Schneeabfuhr aus dem Stadtzentrum oder den zusätzlichen Einsatz von kleiner Winterdiensttechnik in Nebenstraßen festlegt.

Konzentriert wird sich zunächst auf verkehrswichtige Straßen, wie Haupt-, Europa- und Bundesstraßen sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Der Winterdienst auf nachrangigen Straßen kann erst geleistet werden, wenn es die Kapazitäten zulassen, heißt es.

Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken (Anlieger) haben ebenfalls eine Winterdienstpflicht, weist die Stadtverwaltung hin. Diese umfasst die Räumung von Gehwegen vor den Grundstücken in einer Breite von 1,25 Metern. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist, heißt es von der Stadtverwaltung.

Bei Glätte muss der Gehweg mit beispielsweise Sand oder Splitt abgestumpft werden, so dass Fußgänger ihn sicher nutzen können. Der Winterdienst ist von 7 bis 20 Uhr zu leisten. Schnee und Glätte, die nach 20 Uhr auftreten, sind am Folgetag bis 7 Uhr zu beseitigen. Vor dem Grundstück muss auch ein Zugang vom geräumten Gehweg zur Straße in einer Breite von 1,25 Metern gewährleistet sein.

Bei Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen (Erschließungsgebiete) stehen die Eigentümer beziehungsweise Erschließungsträger in der Winterdienstpflicht.