BieterstreitBaustart für Elbbrücke Magdeburg erst 2019
Für Juni 2018 war der Baustart für die neue Elbbrücke in Magdeburg geplant. Vermutlich werden die Brückenbauer aber erst 2019 anlanden.
Magdeburg l „Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat uns schriftlich über eine Anhörung am 10. Oktober 2018 informiert“, sagt Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) auf die Frage nach dem Stand des Verfahrens zur Vergabe der Brückenbauarbeiten in Magdeburg. Düsseldorf ist Gerichtsstand der Bundesvergabekammer Bonn. Vor Gericht ist die Bietergemeinschaft Züblin/Strabag gezogen, nachdem der Stadtrat ihr 2017 den Auftrag zum Brückenbau zugesprochen, die Vergabekammer Bonn ihn aber im April 2018 wieder aberkannt hatte.
Die Bonner Behörde war auf das Veto des im Bieterverfahren unterlegenen, weil teureren Baukonzerns Hochtief hin aktiv geworden und hatte dem Strabag-Bieterkonsortium eine mangelhafte Referenzliste für vergleichbare Bauarbeiten attestiert. Gegen die Entscheidung der Bonner und immer noch in der Hoffnung, die Magdeburger Brücke am Ende doch bauen zu dürfen, zog Strabag im Mai vor Gericht.
Die Stadt Magdeburg hatte sich bestenfalls eine Entscheidung schon im August/September erhofft; jetzt markiert der Anhörungstermin im Oktober noch nicht das Ende der Fahnenstange. „Danach wird es mindestens vier bis fünf Wochen dauern, bis wir ein Urteil haben“, so Trümper, der zwischenzeitlich mit mindestens einem Jahr Zeitverzug, also einem Baustart nicht vor Sommer 2019 rechnet.
Im Gegensatz zur Kosten- und Fristenmisere beim Tunnelbau sieht Trümper die eigene Verwaltung in Sachen Vergabestreit beim Brückenbau nicht in der Mitverantwortung. „Hier handelt es sich nicht um die Doofheit der Stadt.“
Die Bonner Vergabekammer habe im ersten Schritt den Einspruch von Hochtief abgewiesen, dann aber von sich aus – quasi von Amts wegen – die Referenzliste von Strabag geprüft und als unzureichend erachtet. Trümper: „Aus meiner Sicht ist das in Bonn nicht korrekt gelaufen. Erst prüfen sie den einen Bieter selbst raus und dann beauftragen sie uns, den anderen Bieter selbst nachzuprüfen.“ Heißt: Die Stadt selbst hat nun parallel zum Gerichtsverfahren die Referenzlisten von Hochtief im Detail und für jeden Subunternehmer zu prüfen.
Strabag machte sich auf den Rechtsweg, weil bei früheren Entscheidungen von Vergabekammern die Konzern-Referenzliste als ausreichend erachtet wurde. Gewinnt Strabag den Prozess, behält die Bietergemeinschaft den Auftrag. Unterliegt sie, könnte Hochtief als Zweitplatzierter im Bieterverfahren zum Zuge kommen. „Dann wird aber ein neuer Vergabebeschluss nötig, der dann wiederum anfechtbar ist“, sagt Trümper. Die Bieter des Altverfahrens sind aktuell noch bis Ende Juni an ihre Gebote vom Vorjahr gebunden. Ob sie die Bindung erneut verlängern, ist ebenfalls offen.