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Pandemie Corona: Das sind die Regeln für den Magdeburger Weihnachtsmarkt

Am 22. November soll der Magdeburger Weihnachtsmarkt eröffnen. Stadtverwaltung und Weihnachtsmarkt GmbH haben jetzt die Regeln für den Budenzauber unter Corona-Bedingungen bekannt gegeben.

Aktualisiert: 12.10.2021, 12:06
Nach einem Jahr Corona-Zwangspause soll in diesem Jahr wieder der Magdeburger Weihnachtsmarkt stattfinden können.
Nach einem Jahr Corona-Zwangspause soll in diesem Jahr wieder der Magdeburger Weihnachtsmarkt stattfinden können. Foto: Sebastian Siebert

Magdeburg (vs) - Nach einem Jahr Corona-Zwangspause soll es in diesem Jahr wieder einen Weihnachtsmarkt in Magdeburg geben. Darüber haben Stadtverwaltung und Weihnachtsmarkt GmbH informiert. Eröffnet werden sollen der Weihnachtsmarkt sowie die Lichterwelt am Montag, 22. November. Das sind die Regeln für den Budenzauber in Pandemiezeiten:

Der Magdeburger Weihnachtsmarkt 2021 findet ab dem 22. November als Spezialmarkt im Bereich des Alten Marktes statt. Die flächenmäßige Ausdehnung und Anordnung der Stände sind analog zu 2019. Ebenfalls am 22. November eröffnet die Lichterwelt Magdeburg.

Der Magdeburger Weihnachtsmarkt findet ohne Einzäunung und ohne Eintritt statt. Für die Gäste gibt es Registrierungsmöglichkeiten mittels Luca-App, Corona-Warn-App und ähnlichem. Geöffnet hat der Markt jeden Werktag bis mindestens 22 Uhr. Ein Besuch kann so gern auch außerhalb des besucherstarken Wochenendes geplant werden.

Das adventliche Programm wird etwas reduziert stattfinden. So erklingen jeden Tag weihnachtliche Melodien vom Balkon des Rathauses. Der Weihnachtsmann ist unterwegs und Kindergruppen können im Bastelhaus ihrer Kreativität nachgehen. In diesen Bereichen werden die Kontaktdaten erfasst und die Innenräume sind mit leistungsstarken zertifizierten Luftreinigungsgeräten ausgestattet.

Auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gelten die allgemeinen AHA-Regeln. Es wird empfohlen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Es wird auf die Eigenverantwortung der Besuchenden gesetzt.

Es werden drei Handwaschboxen mit insgesamt sechs Waschmöglichkeiten aufgebaut. Ebenfalls gibt es diverse Desinfektionsspender. Jeder Stand auf dem Weihnachtsmarkt setzt eigene Hygienemaßnahmen um. Hierzu gelten auch die Regelungen der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

In begehbaren Gastronomieständen (beispielsweise Glühweinstände) gelten gemäß Landeseindämmungsverordnung die Regelungen wie in der Gastronomie. Die Umsetzung der Regelungen in fliegenden Bauten wird in enger Abstimmung mit den Betreibern geklärt. Nach aktuellem Stand werden frei zugängliche Innenbereiche deutlich reduziert. Gleichzeitig werden die Außenbereiche vor den Ständen teilweise vergrößert. Hierzu gehört auch der Einsatz von kleinen Stehtischen. Einige Angebote werden daher in einer ungewohnten und eingeschränkten Form präsentiert.