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Versicherung Die Folge des Magdeburger Mazda-Diebstahls

Nachdem in Magdeburg ein Mazda gestohlen und die Verfolgungsjagd als Video zu sehen war, fragen sich viele: Was zahlt die Versicherung?

Von Anja Guse 23.10.2018, 01:01

Magdeburg l Der Diebstahl eines Mazda CX5 in Magdeburg erlangte durch ein Polizeivideo im Internet eine gewisse Berühmtheit – und wird für den Eigentümer des Autos vielleicht ein finanzielles Nachspiel haben. Das hängt vor allem von seiner Versicherung ab.

Tausende Nutzer sahen sich an, wie ein junger Pole mit dem gestohlenen Wagen über die Autobahn 12 (Brandenburg) Richtung Grenze raste, dabei andere Fahrzeuge rammte. Am Ende wurde er von der Polizei gefasst. Zurück blieben ein demolierter Mazda sowie weitere beschädigte Autos – und bei vielen Volksstimme-Usern die Frage: Wer bezahlt das alles eigentlich?

Die Volksstimme fragte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. nach, welche Versicherung welchen Schaden übernimmt. Auskunft gab Mathias Zunk.

Volksstimme: Welche Versicherung greift, wenn das Auto gestohlen wurde?

Mathias Zunk: Bleibt das Auto länger als einen Monat verschollen, zahlt die Teilkasko bzw. die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert. Diese Versicherungen müssen Autobesitzer im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung allerdings vorher freiwillig abschließen.

Was ist, wenn das Auto innerhalb eines Monats von der Polizei gefunden wird?

Dann muss der Eigentümer den Wagen zurücknehmen.

Wer zahlt dann die Schäden, die der Dieb vielleicht am Wagen verursacht hat?

Hier kommt ebenfalls die Teilkasko bzw. die Vollkasko für auf. Zu beachten ist dabei immer die Selbstbeteiligung. Die wird natürlich abgezogen.

Und wer zahlt in diesem Fall für Folgekosten wie beispielsweise Abholung, Standgebühren oder gar Abschleppdienst etc.?

Auch dann kommt die Teilkasko bzw. die Vollkasko für den zusätzlich entstandenen Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung auf.

Wird der Versicherungsnehmer nach einem solchen Fall in der Kasko hochgestuft?

Nein, in der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Ist der Vollkasko allerdings schon.

Was ist, wenn keine Kasko-Versicherung abgeschlossen wurde?

Dann muss sich der Eigentümer des Autos selbstständig an den – hoffentlich gefassten – Dieb wenden und notfalls versuchen, die entstanden Kosten einzuklagen. Ansonsten bleibt er auf den Kosten sitzen.

Für welche Schäden kommt die gesetzliche Haftpflichtversicherung auf?

Die Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer und wird bei allen Schäden gezahlt, die ein Autofahrer bei einem Unfall an anderen Autos oder gar Personen verursacht, zum Beispiel Abschleppkosten, Gutachterkosten, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden, Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Rente, Anwaltskosten. Dabei ist es in der Regel unerheblich, wer am Steuer saß. Heißt: Gezahlt wird auch, wenn ein Dieb das Auto gefahren ist.

Muss der Eigentümer des Autos in diesem Fall mit einer Hochstufung in der Haftpflicht und damit mit höheren Kosten rechnen?

Ja, das kann passieren.

Auch wenn den Eigentümer an der ganzen Misere keine Schuld trifft?

Ja. Er kann aber immer versuchen, sich diese Mehrkosten mit Hilfe eines Anwalts von dem Dieb zurückzuholen.

Welche Ausnahmen gelten in Bezug auf die verschiedenen Versicherungsfälle?

Jeder Fall muss im Einzelnen überprüft werden. Bei Fahrlässigkeit zahlen Versicherungen oft nicht die komplette Schadenssumme oder eventuell sogar gar nicht. War das Auto beispielsweise nicht abgeschlossen und wird gestohlen, kann eine Fahrlässigkeit vorliegen. Ebenso, wenn ein Autofahrer betrunken einen Unfall verursacht.

Apropos betrunkener Fahrer: Zahlt die Versicherung die Schäden am Wagen auch, wenn der Dieb fahrlässig einen Unfall verursacht hat?

Ja, grundsätzlich zahlt die Kasko-Versicherung erst einmal alle Folgekosten eines Diebstahls, unabhängig davon, unter welchen Umständen diese entstanden sind. Natürlich wird jede Versicherung versuchen, sich diese Kosten von dem Verursacher wieder zurückzuholen.